TY - JOUR AB - Nachdem europäische Fluggesellschaften auf Grund von völkerrechtlichen Abkommen der Europäischen Union bereits heute persönliche Informationen über ihre Passagiere an Drittstaaten übermitteln, soll die so genannte Fluggastdatenspeicherung unter dem Eindruck der Terroranschläge auf Paris im Jahr 2015 künftig auch von den EU-Mitgliedstaaten für die Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität genutzt werden. So sollen die von den Fluggesellschaften erhobenen Daten auf Grund einer kürzlich erlassenen Richtlinie (RL) spätestens ab Mitte 2018 und mindestens in Bezug auf Flüge von und in Drittstaaten von den Behörden der Mitgliedstaaten genutzt werden. Vor diesem hochaktuellen Hintergrund bezweckt der vorliegende Aufsatz zunächst, dem Leser Informationen über Fluggastdaten und deren Speicherung sowie einen Überblick über nationale Systeme und die völkerrechtlichen Abkommen der EU zu vermitteln (1.), bevor die wesentlichen Inhalte der neuen RL dargestellt werden (2.). Da hinsichtlich der Vereinbarkeit einer solch umfassenden Datenspeicherung mit den Unionsgrundrechten Bedenken bestehen, werden diese aufgezeigt (3.), bevor der Aufsatz mit Überlegungen zur Grundrechtskonformität und Effektivität eines solchen Systems, zu Alternativen und mit einer Prognose zu einer etwaigen EuGH-Entscheidung zur RL schließt (4.). AU - Haller, Matthias DO - 10.7396/2016_3_H ET - 12/2016 KW - Fluggastdaten Speicherung EU LA - ger M1 - 3 PY - 2016 SN - 1813-3495 SP - 86-101 ST - EU-Fluggastdatensystem und die Grundrechte. Die neue Richtlinie über die Nutzung von Fluggastdaten zur Kriminalitätsbekämpfung im Lichte der Grundrechtecharta T2 - SIAK-Journal − Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis TI - EU-Fluggastdatensystem und die Grundrechte. Die neue Richtlinie über die Nutzung von Fluggastdaten zur Kriminalitätsbekämpfung im Lichte der Grundrechtecharta UR - http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_SIAK/4/2/1/2016/ausgabe_3/files/Haller_3_2016.pdf VL - 13 ID - 571 ER -