TY - JOUR AB - Die Vornahme von Verhaftungen wurde in Österreich erst 1862 grundrechtlich abgesichert. Mit diesem Artikel soll ein Blick auf die davor geltenden Regelungen für die staatlichen Sicherheitskräfte geworfen werden. Dabei zeigt sich, dass bereits in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, als zunächst in Wien und dann in weiteren Städten der Monarchie Polizeiämter errichtet wurden, diesbezügliche Normierungen geschaffen wurden, die allerdings zunächst nur in internen Dienstvorschriften verankert waren. Dann traten aber bald Bestimmungen in den allgemeinen Strafprozessgesetzen hinzu, die beim polizeilichen Vorgehen zu beachten waren. Zur Mitte des 19. Jahrhunderts erhielt auch die damals neu errichtete Gendarmerie Regulative, mit denen Festnahmen durch die neuen Exekutivorgane in geordnete Bahnen gelenkt wurden. All diese Vorschriften für Polizei und Gendarmerie enthielten zwar einerseits enge allgemeine Grenzen, andererseits aber noch in etlichen Fällen einen zu großen Ermessensspielraum, der willkürliche Verhaftungen ermöglichte. AU - Gebhardt, Helmut DO - 10.7396/2016_4_H ET - 3/2017 KW - Polizei Gendarmerie Verhaftung Festnahme LA - ger M1 - 4 PY - 2016 SN - 1813-3495 SP - 77-87 ST - Die Verhaftung durch Polizei und Gendarmerie von 1775 bis 1862 T2 - SIAK-Journal − Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis TI - Die Verhaftung durch Polizei und Gendarmerie von 1775 bis 1862 UR - http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_SIAK/4/2/1/2016/ausgabe_4/files/Gebhardt_4_2016.pdf VL - 13 ID - 579 ER -