Ausgabe 4/2015
Das Sicherheitsverwaltungs-Anpassungsgesetz 2015
Ein Überblick
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Dagmar Hinghofer-Szalkay
Mit dem Sicherheitsverwaltungs-Anpassungsgesetz 2015 – SVAG 2015 wurden das Meldegesetz 1991, das Passgesetz 1992 und das Waffengesetz 1996 einer Novelle unterzogen. Ziel war vor allem der Schutz gewaltbedrohter und junger Menschen, ein erweitertes Bürgerservice, eine Verwaltungsvereinfachung sowie die Klarstellung von Vollzugsfragen.
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Flüssiglatexlifting auf unterschiedlichen Materialien
Über die Spurensicherung nach Brand
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Silke Brodbeck, Veera Elomaa, Pia Laaksonen, Pasi Paloluoma, Paula Ranta
Dieser Artikel berichtet von den Ergebnissen des ersten Brandprojektes des Blutspureninstitutes Usingen, das im Herbst 2012 in Finnland in Kooperation mit der Kriminaltechnik der Polizei Turku und der Feuerwehr von Turku stattfand. Das Projekt untersucht den Einsatz des Flüssiglatexliftings auf unterschiedlichen Materialien und die DNA-Sicherung von Blutspuren sowie von daktyloskopischen Spuren danach. Flüssiglatexlifting ist eine Methode zur Rußentfernung und zur Sichtbarmachung von Spuren nach einem Brand. Es dient, wie bereits in früheren Artikeln beschrieben, zur oberflächenschonenden Reinigung von Anhaftungen auf Oberflächen. Flüssiglatex wird auf die Flächen mittels eines Kompressors aufgesprüht und bindet den Belag. Voraussetzungen hierfür sind ein Rußbelag auf einer thermisch nicht zerstörten Fläche sowie die Erhaltung der Spuren unterhalb des Rußes. Diese Methode eignet sich sehr gut zur Anwendung nach z.B. Schwelbränden und auf Oberflächen, welche nicht oder nur wenig thermisch zerstört sind. Ziel dieses Experimentes war die Untersuchung des Flüssiglatexliftings von unterschiedlichen Oberflächen und Materialien. Folgende Oberflächen wurden untersucht: Glas, Holz (unbeschichtet und beschichtet), Keramikkacheln, Kunststoff, Metalle, Papier, Pappe, Wand (besprüht und nicht besprüht) und unterschiedliche Arten von Textilien.
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KfN – Ein klinisch-forensisches Netzwerk für Österreich
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Simone Kainz, Johannes Höller, Isabella Klasinc, Thorsten Schwark, Reingard Riener-Hofer
In Fällen überlebter Gewalt ist für eine objektive Strafverfolgung eine zeitnahe und gerichtsverwertbare Dokumentation und Beweissicherung essentiell. Zurzeit besteht eine niederschwellige Untersuchungsmöglichkeit für Opfer jeden Alters im Raum Graz nur im Rahmen der Klinisch-Forensischen Untersuchungsstelle der Medizinischen Universität Graz und des Ludwig Boltzmann Instituts für Klinisch-Forensische Bildgebung. Mit dem, vom Zukunftsfonds des Landes Steiermark geförderten, „Klinisch-forensischen Netzwerk Steiermark (KfN Steiermark)“ wurde das Projekt gestartet, in Anbindung an bestehende Institutionen (insbesondere Krankenhäuser) unter dem gemeinsamen Dach eines Netzwerks regionale klinisch-forensische Untersuchungsstellen einzurichten, welche bei der Dokumentation und Abklärung von körperlicher und sexueller Gewalt durch eine rechtsmedizinisch besetzte Zentrale unterstützt werden. Auch österreichweit wäre ein derartiges niederschwelliges, anzeigenunabhängiges Untersuchungsangebot wünschenswert und käme den diesbezüglichen rechtsmedizinischen Tendenzen und Bestrebungen in Deutschland und der Schweiz gleich.
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Sicherheiten und Unsicherheiten in Deutschland
Eine Vorstellung des BMBF-Verbundprojekts „Barometer Sicherheit in Deutschland“
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Rita Haverkamp
Im Verbundprojekt „Barometer Sicherheit in Deutschland (BaSiD)“ ging es um ein Monitoring zu subjektiven und objektivierten (Un-)Sicherheiten in Deutschland. Unter Leitung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht engagierten sich sechs weitere Partner im interdisziplinären Verbund mit multimethodalen Forschungszugängen. Die Operationalisierung von Sicherheit erforderte ein negatives Begriffsverständnis, das sich in der Kurzformel „Sicherheit ist die Abwesenheit von Unsicherheit“ ausdrückt. Während subjektive Sicherheiten in den Studien breit erfasst wurden, wurden mit Naturkatastrophen, technischen Großunglücken, Kriminalität und Terrorismus exemplarisch vier objektivierte Unsicherheitsphänomene berücksichtigt. Am Beispiel von Kriminalität in der Zeitperiode von 1993 bis 2014 lässt sich jedoch gut veranschaulichen, dass eine abschließende Bewertung über die objektivierte Sicherheit zu diesem Phänomen im Zeitverlauf nicht einfach vorzunehmen ist: Zwar sind die Fallzahlen zur Gesamtkriminalität im Vergleich zum Ausgangsniveau 1993 niedrig, doch lässt sich gegenwärtig ein leichter Anstieg beobachten. Die Repräsentativstudie „Sicherheit und Lebensqualität“ zur subjektiven Sicherheit macht deutlich, dass die Befragten die Sorge um Kriminalität auf persönlicher Ebene wenig umtreibt, während auf gesellschaftlicher Ebene fast die Hälfte eine große Beunruhigung über die Kriminalitätsentwicklung äußert. Dem Viktimisierungssurvey 2012 lassen sich Opfererfahrungen und Kriminalitätsfurcht in allgemeiner und deliktsspezifischer Hinsicht entnehmen: Beispielsweise variieren die Betroffenheit und die Furcht vor Wohnungseinbruch in den Bundesländern. Zur Veranschaulichung dieser subjektiven und objektivierten Gemeinsamkeiten und Abweichungen wurde das Sicherheitsquadrat in einem Vier-Felder-Schema entwickelt. Das Sicherheitsquadrat bedarf jedoch als Analyseinstrument einer näheren Ausdifferenzierung und Weiterentwicklung.
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Einstellungen zur bürgerorientierten Polizeiarbeit
Ergebnisse einer Befragung von Einsatz- und Streifendienstbeamten
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Karoline Ellrich, Dirk Baier
Bürgerorientierung stellt ein zentrales Kennzeichen des Leitbilds der deutschen Polizei dar. Bislang liegen jedoch kaum Befunde zu der Frage vor, in welchem Ausmaß sich dieses auch im individuellen Selbstverständnis der Polizeibeamten widerspiegelt. Ziel des Beitrages ist es, einerseits Erkenntnisse zur Verbreitung einer bürgerorientierten Einstellung zu generieren. Andererseits soll untersucht werden, welche Rolle hierbei verschiedene personen- und arbeitsbezogene Merkmale spielen. Zu diesem Zweck wurde ein Messinstrument zur bürgerorientierten Einstellung entwickelt und in einer Befragung von Einsatz- und Streifendienstbeamten aus Niedersachsen eingesetzt. Es zeigt sich, dass mit 91,4 % der Großteil der Beamten dem bürgerorientierten Leitbild zustimmt. Als wichtige Einflussfaktoren der Einstellung konnten zudem ein höheres Lebensalter, eine stärkere Verträglichkeit, eine niedrigere Ausprägung in der Depersonalisation sowie eine höhere persönliche Erfüllung identifiziert werden. Zusätzlich ist eine höhere Bürgerorientierung mit einer geringeren Gewaltviktimisierung verbunden. Die Befunde unterstreichen, dass es sich bei der Bürgerorientierung um ein relevantes Thema handelt, dem sich zukünftig stärker als bisher gewidmet werden sollte.
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Eine Dunkelziffer bei Tötungsdelikten in der Schweiz. Fiktion oder Realität?
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Christian Jackowski, Roland Hausmann, Daniel Jositsch
Der Begriff Dunkelziffer beschreibt den Umstand, dass wir von einem Phänomen sprechen müssen, von dem man annimmt, dass es präsent ist, niemand es jedoch zu Gesicht bekommen hat. Sobald es sichtbar würde, kann es nicht mehr der Dunkelziffer zugeordnet werden. Die Dunkelziffer ist definiert als das Verhältnis zwischen den statistisch ausgewiesenen und den wirklich begangenen Straftaten. Im deutschsprachigen Raum wird der Begriff gleichwertig mit dem Begriff der Dunkelzahl verwendet. Im Weiteren wird vielfach auch allgemein vom Dunkelfeld gesprochen. Daraus leitet sich bereits die zentrale Problematik für die Bearbeitung damit verknüpfter Fragestellungen ab. Es liegen keine direkt zu erhebenden Zahlen vor! Um die Dunkelziffer trotzdem abschätzen zu können, muss sich indirekter Methoden bedient werden. Eine solche Möglichkeit soll im Folgenden bezogen auf die nicht-natürlichen Todesfälle näher vorgestellt werden.
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Die islamistische Terrorgefahr auf dem Weg nach Europa?
Sicherheit im Innern unter Bedingungen abstrakter Gefahren und poröser EU-Außengrenzen
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Robert Oberloher
Folgt der Flüchtlingswelle die Terrorwelle? Diese provokante Frage fokussiert – vor dem Eindruck der jüngsten Anschläge von Paris in ungewollter Aktualität – die abstrakte Gefahrenlage, die sich aus den beobachtbaren Entwicklungen sowie den Erkenntnissen von Sicherheitsbehörden ableiten lässt und bezieht sich konkret auf die Gefahr, angesichts der gegenwärtigen unkontrollierten Massenmigration mögliche Sickereffekte durch radikalislamische Terrororganisationen zu riskieren. Vor diesem Hintergrund wäre es fatal, dem entgrenzten Ansturm, der schon jetzt nicht nur in gesellschaftlicher, sondern auch in sicherheitspolitischer Hinsicht eine nurmehr schwer beherrschbare Herausforderung darstellt, aus Überforderung mit einem resignierenden weiteren unkontrollierten Fluten zu begegnen und die Ernsthaftigkeit der Lage herunterzuspielen. Vielmehr gilt es, rasch zu handeln und Risiken zu vermeiden. Im vorliegenden Beitrag soll in einem ersten Schritt eine Beurteilung der Lage überblickhaft die Risiken aufzeigen, die einem möglichen Ausnutzen der Situation des unkontrollierten Massenzustroms von Flüchtlingen und der hierdurch vielerorts völlig überforderten Sicherheitsbehörden auf Grund islamistischer Terrororganisationen (und anderer hochkrimineller Kräfte) innewohnen. Darauf aufbauend sollen in einem zweiten Schritt, in groben Zügen, mit Blick auf das Ziel einer möglichen Risikobegrenzung, Handlungsalternativen aufgezeigt und Lösungsansätze erörtert werden. Hierbei kommen konkret Ausgleichsmaßnahmen und Vorkehrungen an den einzelstaatlichen Grenzen sowie der staaten- bzw. grenzübergreifenden polizeilichen Zusammenarbeit eine wichtige Rolle zu. Überdies haben Integrationsstrategien im Innern und Vorverlagerungsstrategien außerhalb der EU mittel- bis langfristig eine wichtige Bedeutung. Folgerungen und Konsequenzen werden in einem dritten Schritt erörtert. Ziel muss es sein, islamistische Terrorgefahren von unseren Ländern gerade auch in Zeiten poröser EU-Außengrenzen fernzuhalten, und schon jetzt gegenzusteuern und geeignete Maßnahmen einzuleiten, um unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verteidigen und unsere Gesellschaft vor Anschlägen oder einem Sicherheitskollaps zu schützen.
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Die „Polizeitruppe der Vereinten Nationen“ (UN-Field Service)
Erste Auslandserfahrungen der österreichischen Polizei
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Mario Muigg
Die Teilnahme an internationalen Friedensoperationen stellt bis heute einen der wesentlichsten Beiträge Österreichs zur Aufrechterhaltung von Frieden und Sicherheit dar. Nach der Wiedererlangung der staatlichen Souveränität im Jahr 1955 gelten der Einsatz von Sanitätern des Bundesheeres im Kongo (1960–1963) bzw. aus ziviler Sicht der Einsatz von Polizeikontingenten auf der Mittelmeerinsel Zypern (1964–1977) als die ersten offiziellen Friedensmissionen mit österreichischer Beteiligung. In beiden Fällen handelte es sich um Missionen der Vereinten Nationen. Für Österreichs Polizei gilt damit das Jahr 1964 als Beginn ihres jahrzehntelangen friedenspolitischen Engagements. Erste Erfahrungen konnten hingegen schon früher gemacht werden. In der „Polizeitruppe der Vereinten Nationen“ (gemeint war der zur Unterstützung der UN-Operationen geschaffene „UN-Field Service“) kamen nämlich ab 1958 – zwei Jahre bevor die ersten Bundesheerangehörigen im Kongo den offiziellen Neubeginn des österreichischen Auslandsengagements markieren sollten – Beamte der österreichischen Sicherheitsexekutive zum Einsatz. Diese versahen ihren Dienst aber nicht als österreichische Sicherheitsorgane auf Basis eines entsprechenden UN-Mandats, sondern sie agierten mittels individuell abgeschlossener UN-Dienstverträge und wurden für die Dauer ihres UN-Einsatzes vom heimischen Exekutivdienst karenziert. Der vorliegende Beitrag soll einen Überblick über diese ersten Auslandserfahrungen der österreichischen Polizei ermöglichen, ehe ab 1964 offizielle österreichische Polizeikontingente zum Einsatz kamen, die bis heute weltweit an inzwischen über 30 verschiedenen Missionen teilgenommen haben.
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