TY - JOUR AB - Im Aktionsprogramm der österreichischen Bundesregierung vom 28. Juni 1994 war zu lesen: „Der vorbeugende Schutz von Menschen gegen Gewalttaten gehört zum Kernbereich der sicherheitspolizeilichen Aufgabenstellungen. Die polizeiliche Intervention sollte jedoch nicht darin bestehen, dem Opfer nahezulegen, zu seinem Schutz die Wohnung zu verlassen, sondern sich gegen denjenigen richten, von dem die Gefahr ausgeht. Es wird deshalb zu erwägen sein, in Fällen, in denen einerseits keine Festnahme des Verdächtigen in Betracht kommt und in denen andererseits ohne die Ausübung von exekutiven Befugnissen nicht das Auslangen gefunden werden kann, der Gefahr drohender Gewalttaten durch eine zeitlich befristete Entfernung des Gefährders aus der Wohnung zu begegnen.“ AU - Weiss, Verena DO - 10.7396/2009_3_G ET - 3/2013 KW - Gewaltschutzgesetz Österreich polizeiliche Intervention Wegweisung L1 - http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_SIAK/4/2/1/2009/ausgabe_3/files/Weiss_3_2009.pdf LA - ger IS - 3 PY - 2009 SN - 1813-3495 SP - 49-54 ST - Die österreichischen Gewaltschutzgesetze. Ein Überblick T2 - SIAK-Journal − Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis TI - Die österreichischen Gewaltschutzgesetze. Ein Überblick UR - http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_SIAK/4/2/1/2009/ausgabe_3/files/Weiss_3_2009.pdf VL - 6 ID - 158 ER -