Ausgabe 4/2009


Polizeiwissenschaft

Die Akzeptanz des ".SIAK-Journals"

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Werner Sabitzer

Polizeiwissenschaft und Polizeiforschung waren bis vor Kurzem in Österreich kaum ausgeprägt. Mit der Einrichtung des Instituts für Wissenschaft und Forschung (IWF) der Sicherheitsakademie (.SIAK) des Bundesministeriums für Inneres und mit der Herausgabe des .SIAK-Journals – Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis wurde dieses wissenschaftliche Feld belebt und erstmals im Rahmen einer Behörde institutionalisiert verankert. Der Beitrag befasst sich mit ausgewählten Ergebnissen einer Masterthesis, die vom Autor im Rahmen des Studiengangs „Medienwirtschaft“ an der Fachhochschule St. Pölten verfasst wurde. Untersucht wurde die Akzeptanz des .SIAK-Journals. Die Datenerhebung für die empirische Untersuchung erfolgte im Dezember 2008 mittels eines anonymen, schriftlichen Fragebogens. Grundgesamtheit waren die 551 im BM.I tätigen Bezieher des .SIAK-Journals. Erhoben wurden unter anderem akzeptanzrelevante Faktoren wie Vertrauen und Glaubwürdigkeit, Zufriedenheit, Verständlichkeit, Image und Beteiligung. In diesem Beitrag werden zudem die Themen Polizeiwissenschaft und polizeiwissenschaftliche Publikationen allgemein behandelt.

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Reform des Antikorruptionsstrafrechts

Das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2009

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Rosemarie Schön, Artur Schuschnigg

Die im Wesentlichen per 1. September 2009 in Kraft getretenen geänderten Bestimmungen des Strafgesetzbuchs zur Bekämpfung von Korruption im öffentlichen Bereich (§§ 74 und 304 ff StGB1) markieren ein vorläufiges Ende einer in den letzten eineinhalb Jahren intensiv geführten Diskussion. Der Gesetzgeber hat Kernpunkte der Kritik berücksichtigt und die Bestimmungen wesentlich klarer gefasst (zB den Begriff des Amtsträgers). Ziel der Gesetzesänderung ist die Sicherstellung einer wirksamen und gezielteren Verfolgung und Sanktionierung wirtschaftlicher, behördlicher und politischer Korruption, um den Staat, Mitbewerber wie auch den Einzelnen vor Verlusten durch derartige Kriminalität zu bewahren. Präzisierungen führen unmittelbar zu einer Klarstellung der Verhaltensanforderungen und somit zu einer besseren Verfolgbarkeit korruptiven Verhaltens. In einem wurden die Strafdrohungen für schwere Fälle der Korruption markant erhöht. Der Generalverdacht strafbaren Verhaltens bei sozialen Kontakten mit Amtsträgern wurde zurückgedrängt. Unbestritten ist, dass Vorteile für pflichtwidriges Verhalten nicht zu tolerieren sind. Die Strafbarkeit pflichtgemäßen Handelns wird sehr stark an das Dienst- und Organisationsrecht des Amtsträgers geknüpft, was zu Problemen für den Vorteilsgeber führen kann, da er unter Umständen über keine Kenntnis dieses Dienstrechts verfügen kann. Dieser Artikel soll die wesentlichen Änderungen der in weiten Bereichen neu gefassten Antikorruptionsbestimmungen darlegen und einen Einblick in die nicht ganz unkomplizierte Struktur derselben verschaffen.

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Kein Land ist verschont

Phänomen Menschenhandel

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Elisabeth Tichy-Fisslberger

Trotz der Abschaffung der institutionellen Sklaverei, die in den westlichen Ländern spätestens im 19. Jahrhundert erfolgte, existiert Menschenhandel auch heute noch – als eine der extremsten Formen der Ausbeutung. Menschenhandel ist eine krasse Verletzung fundamentalster Menschenrechte, er verletzt die Würde des Menschen, untergräbt die demokratischen Prinzipien funktionierender Staatswesen und die Entwicklungschancen der weniger gut funktionierenden. Folgerichtig wird er weltweit als eine der schwersten Straftaten eingestuft. Dessen ungeachtet entwickelt sich Menschenhandel im Zeitalter der Globalisierung zunehmend zu einem transnationalen Problem: Nach Schätzungen der International Labour Organization (ILO) werden jährlich 2,4 Millionen Menschen zu Opfern des Menschenhandels, der sich zu einer der gewinnbringendsten Formen des Organisierten Verbrechens entwickelt. Kriminelle Netzwerke erzielen mit der „Ware Mensch“ Erträge von 32 Milliarden Dollar pro Jahr, während den Opfern im gleichen Zeitraum geschätzte 20 Mrd. Dollar vorenthalten werden. Damit dürften die Gewinne höher und die Risiken deutlich geringer sein als bei anderen Formen der Organisierten Kriminalität wie Drogen- oder illegaler Waffenhandel. Nach Angaben von EUROPOL stellt der Frauenhandel zur Zeit den Straftatbestand mit den größten Umsatzraten überhaupt dar. Der Großteil der Opfer sind Frauen und Kinder. Nach Schätzungen des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen UNICEF werden weltweit jährlich 1,2 Millionen Kinder zu Opfern von Menschenhandel. Die Dunkelziffer mag noch höher liegen, denn kriminelle Netzwerke legen ihre Bücher üblicherweise nicht offen; die Polizei vermag wohl nur die Spitze des Eisbergs zu entdecken, und die Opfer wenden sich nur äußerst selten an Behörden: aus Mangel an Vertrauen, aus Angst, dass sie wegen ihres – zumeist illegalen – Aufenthalts des Landes verwiesen werden, oder – schlimmer noch – dass ihre Peiniger zu Repressalien greifen könnten.

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Polizeipräsenz im Stadion

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Ireen Christine Friedrich, Bernhard Klob

Um sicherheitspolitischen Überlegungen Rechnung zu tragen, wurde erstmals in Österreich eine empirische Untersuchung der österreichischen Bundesliga in der Saison 2007/08 durchgeführt. Es handelt sich um eine explorative Studie, die sich im Besonderen auf den Ist-Zustand sicherheitsrelevanter Faktoren und strategischer Maßnahmen zur Eindämmung von Zuschauergewalt konzentriert. Denn bisher liegen auch im internationalen Vergleich nur wenige bis gar keine empirisch begründeten Erkenntnisse zu den gängigen Reaktionsmöglichkeiten oder über die Entwicklung effektiver Kontrollstrategien vor. Die vorliegende Publikation beschränkt sich dabei vorrangig auf die polizeiliche Präsenz im Fußballstadion aus der Sicht von Fußballfans und Fachexperten.

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Komitologie

Das Ausschusswesen der EU

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René, Delevigné

Die Komitologie-Verfahren regeln die Erlassung von Durchführungsvorschriften zu Rechtsakten der Europäischen Union. Eine zentrale Rolle in diesen Verfahren spielen die dafür eingerichteten Ausschüsse, von denen sich auch der Begriff Komitologie ableitet. Auf den ersten Blick handelt es sich bei der Komitologie um ein rein technisches Thema. Bei näherer Betrachtung zeigt sich jedoch dessen politische Bedeutung, die die Komitologie wiederholt zum Schauplatz des Machtkampfs zwischen den europäischen Institutionen gemacht hat. Es geht zunächst um die Frage, in welchem Ausmaß der Gemeinschaftsgesetzgeber seine Kontrollrechte über die an die Europäische Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse wahrnimmt. Mit der zunehmenden Bedeutung des Europäischen Parlaments im Gesetzgebungsverfahren trat dann die Frage der Einbindung des Parlaments in die Kontrollrechte in den Vordergrund. Die Zahl der jährlich im Wege der Komitologieverfahren erlassenen Vorschriften übersteigt die gesetzgeberischen Rechtsakte der EU um ein Vielfaches. Gerade Detailvorschriften, die für jeden Unionsbürger im Alltag bedeutsam sind, finden sich in vielen Fällen in Durchführungsvorschriften. Die effektive Vertretung der nationalen Interessen im Verfahren zur Erlassung von Durchführungsvorschriften setzt eine bewusste Auseinandersetzung mit der Komitologie und die Kenntnis der Funktionsweise der einzelnen Verfahrensarten voraus. Auch im Ressortbereich des BM.I wächst die Zahl der Komitologieausschüsse. Das von der Europäischen Kommission geführte Komitologie-Register führt zum Stichtag 31. Dezember 2008 im Bereich Justiz, Freiheit und Sicherheit 24 Komitologie-Ausschüsse an. Der Artikel erörtert Wesen und Bedeutung der Komitologie, skizziert die Entstehung und Entwicklung der Komitologieverfahren und gibt einen Überblick über die aktuellen Verfahrensarten. Weiters werden die für das BM.I relevanten Komitologieausschüsse näher beleuchtet.

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Drogenhandel und Militarisierung öffentlicher Sicherheit in Mexiko

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Jan Kreisky

Mexikanische Drogenhandelsorganisationen drängen, wie Sicherheitsbehörden mehrerer Länder in Ermittlungen feststellten, auf den europäischen Drogenmarkt. Die historische Entwicklung der Rolle Mexikos im internationalen Drogenhandel und bestimmter Handelsrouten reicht bis in die 1910er Jahre zurück, als in den USA die ersten Prohibitionsgesetze in Kraft traten und in Mexiko Drogen noch legal gehandelt werden konnten. Drogenhandel war lange Zeit kein zentrales Thema mexikanischer Innenpolitik. Erst mit dem durch Verschiebungen im internationalen Drogenhandel ab den 1970er Jahren ausgelösten Boom der Drogenökonomie in Mexiko stieg auch die damit verbundene Gewalt an. Zudem erhöhten die USA ihren Druck auf mexikanische Regierungen, effektiver gegen Drogenhändler vorzugehen. Zunehmende Präsenz von Armee und militärähnlichen Polizeieinheiten im Bereich innerer Sicherheit ist in Mexiko seit längerer Zeit beobachtbar. Militarisierung öffentlicher Sicherheit ist also kein neues Phänomen, doch dürfte sie sich in den vergangenen Jahren erheblich verstärkt haben. Als Begründung für verstärkten Einsatz des Militärs gilt das hohe Ausmaß an Korruption in der mexikanischen Polizei. Auf Beseitigung der Korruption abzielende Polizeireformen lieferten den Drogenhandelsorganisationen Personal. Einen besonderen Fall von Zusammenwirken von Militärs und Drogenhandelsorganisationen stellen die aus einem Seitenwechsel von Teilen einer zur Bekämpfung des Drogenhandels gebildeten Spezialeinheit des Militärs herrührenden paramilitärischen Killerkommandos der Zetas dar. Diesem Beispiel folgten auch andere Kartelle. Die gegenwärtige Eskalation der mit dem Drogenhandel verbundenen Gewalt soll zum großen Teil auf diese paramilitärischen Gruppen zurückgehen. Zahlreiche Sicherheitsexperten sehen die militärisch ausgerichtete Strategie gegen den Drogenhandel als gescheitert an.

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Sicherheitsverwaltung und Privatwirtschaft (Teil 1)

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Harald Stolzlechner, Thomas Horvath

Es ist heute allgemein anerkannt, dass der Staat im geöffneten europäischen Sicherheitsraum bei der Kriminalitätsbekämpfung und der Gefahrenprävention an Grenzen der personellen, finanziellen und logistischen Leistungsfähigkeit stößt. Als Folge davon rückt die Pflicht der Bürger zur Eigenvorsorge stärker in den Blickpunkt des sicherheitspolitischen Interesses. Der Wiener Polizeichef brachte dies jüngst mit den einfachen Worten zum Ausdruck: „Wir haben immer die Philosophie vertreten: Der, der Eigentum hat, soll auch darauf schauen“. Dieser Forderung kommen die Bürger in zunehmendem Maße nach, was folgende Zahlen zeigen: Im Jahr 2008 waren in Österreich (allein bei den vier großen Sicherheitsunternehmen) ca 7.500 Arbeitnehmer beschäftigt; der Branchenumsatz dieser vier Sicherheitsunternehmen betrug rund 190 Mio Euro. Ins Bild passt ferner die Bildung von (als „Privatpolizei“ bezeichneten) Nachbarschaftsinitiativen etwa in Wiener Gemeindebezirken, in welchen die Zahl der Einbruchsdiebstähle sprunghaft angestiegen ist.

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Verwaltungsstrafrecht

Stellung und Aufgaben der Organe der öffentlichen Aufsicht im Verwaltungsstrafrecht

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Nicolas Raschauer

Organen der öffentlichen Aufsicht, die in Unterstützung der zuständigen Verwaltungsbehörde praxisrelevante Aufsichtsaufgaben zur Wahrung öffentlicher Interessen wahrzunehmen haben, kommt seit jeher (auch) im Bereich des Verwaltungsstrafrechts eine bedeutsame Stellung zu. Sie sind neben der Erstattung von Anzeigen insbesondere dazu berufen, die steigende Zahl von Bagatelldelikten diversionell zu erledigen oder den staatlichen Strafanspruch durch vielschichtige Handlungen (insb. Sicherheitsleistungen) sicherzustellen.

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Communicating Europol

Internationale Öffentlichkeitsarbeit in der Praxis

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Gerald Hesztera

Europol ist eine – für Polizeiverhältnisse – junge Organisation, bei der 37 Nationalitäten vertreten sind. Das macht Europol zu einer dynamischen multikulturellen, multilingualen und multiprofessionellen Gemeinschaft, wobei sich daraus aber auch besondere kommunikative Herausforderungen ergeben. Die Entwicklung einer neuen Kommunikations- und Marketingstrategie für Europol war daher eine der Hauptprioritäten des Vorjahres. Internes Ziel war es, die Kommunikation zwischen dem Personal zu fördern, um einen neuen Europol-Teamgeist entstehen zu lassen. Mittel dafür waren u.a. die Herausgabe eines neuen Personalmagazins und die Organisation von formellen und informellen Events. Besonderer Wert wurde auch auf die Verbesserung des Medienservices gelegt. Auf der Europol-Website wurde ein „Press Room“ mit der Möglichkeit eines News-Abonnements für Journalisten eingerichtet. Schwerpunktbereich war allerdings die Kommunikation mit den „Hauptkunden“ Europols, den Strafverfolgungsbehörden in den Mitgliedstaaten. Eines der ersten Ergebnisse war die Schaffung eines Europol-Netzwerks für Zeitschriftenredakteure im Strafverfolgungsbereich. Die Strategie wurde während ihrer Implementierung regelmäßigen Evaluierungen unterzogen, die zeigten, dass sich die Maßnahmen ausgezeichnet bewährten. Trotzdem wird noch im Herbst 2009 eine neue Strategie formuliert, um flexibel und proaktiv auf geänderte Rahmenbedingungen reagieren zu können.

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EU-SEC II project

The Security Governance approach

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Alberto P. Contaretti

Security can be intended as the “prevented harm of a potential threat” that could affect the human beings. According to the OECD, security in all its dimensions is fundamental to reducing poverty, protecting human rights and achieving the UN Millennium Development Goals. It concerns not only the stability of the state and the security of regimes. It also involves the safety, well-being and freedom from fear of a nation and its people. This article starts from the assumption that, today, security is increasingly hindered by new and unconventional threats, mainly brought on by non-State actors, that require a collective action and response. First, it argues that security and development are strongly interconnected and also that security is a governance issue, part of the decision-making process and the process by which decisions are (or are not) implemented within a particular state. After providing a brief overview of the UNICRI Security Governance Laboratory, the article goes into the details of the combination of “governance” and “security”, two concepts that usually stand apart. It analyses the Security Governance approach conceived within the Lab that is applied to all its initiatives. In conclusion, it describes the main features of the project “Coordinating National Research Programs and Policies on Major Events Security in Europe – EU-SEC II” to give an example of how the Security Governance approach is concretely applied and disseminated within the area of Major Events security.

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Die Staatendokumentation des Bundesasylamtes

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Nino Hartl, Gerald Dreveny

Die Staatendokumentation wurde mit der Einführung des Asylgesetzes 2005 am Bundesasylamt etabliert, wobei es gemäß dem gesetzlichen Auftrag Aufgabe der Staatendokumentation ist, für Asylverfahren relevante Tatsachen zur Situation in den betreffenden Staaten samt den Quellen festzuhalten. Dies beinhaltet die Sammlung von Tatsachen, die relevant sind (a) für die Beurteilung, ob Tatsachen vorliegen, die auf die Gefahr von Verfolgung in einem Staat hinweisen, (b) für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Angaben von Asylwerbern und (c) für die Entscheidung, ob ein bestimmter Staat als sicherer Herkunftsstaat oder sicherer Drittstaat im Sinne des Gesetzes eingestuft werden kann. Diese Tatsachen können sich entweder auf bereits existierende Quellen stützen oder im Rahmen von Fact Finding Missions bzw. auch über Anfragen an Vertretungsbehörden selbstständig eingeholt werden. Die Sammlung dieser Tatsachen erfordert darüber hinaus eine weiterführende wissenschaftliche Aufbereitung der gesammelten Informationen. Dazu zählt das Verfassen von allgemeinen Berichten zu bestimmten Herkunftsstaaten oder die Erstellung von Analysen zu ausgewählten Themen. Die gesammelten Tatsachen sowie die aufbereiteten Berichte werden in dokumentierter Form in einer Datenbank zusammengefasst. Hierbei werden auf der diesbezüglichen Plattform des Bundesasylamts alle verfügbaren Dokumente nach Herkunftsstaaten und Quellen gegliedert abgelegt. In der Staatendokumentation sind derzeit Absolventen der Geschichtswissenschaften, Politikwissenschaften sowie Kultur- und Sozialanthropologietätig. Die Kooperation mit europäischen Partnerbehörden ist ebenfalls ein zentraler Aspekt der Tätigkeiten der Staatendokumentation.

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