TY - JOUR AB - Schneller, kostengünstiger, mobiler sind die Begriffe, die wir heute meist mit elektronischer Kommunikation verbinden – Vorteile, die sich auch eine moderne öffentliche Verwaltung zu Nutze machen möchte. So sollen mittels verstärkten Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechnologien eine erhöhte Kundenorientierung und verkürzte Bearbeitungszeiten erwirkt werden. Mit dem Inkrafttreten des E-Government-Gesetzes samt den Novellierungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes und des Zustellgesetzes wurde hierfür in Österreich der rechtliche Rahmen geschaffen. Der elektronischen Signatur als zentrale Basistechnologie für sensible Kommunikation im Internet kommt dabei eine wesentliche Bedeutung zu, ermöglicht sie doch die Identifizierung und Authentifizierung von Personen, die mit der Behörde elektronisch in Kontakt treten. Aber auch umgekehrt ist es für die Behörde relevant, dass sie gegenüber der Partei oder gegenüber einer anderen Behörde ausweisen kann, dass ein elektronisch ausgestelltes Dokument tatsächlich von ihr stammt und dass dessen Inhalt nicht manipuliert wurde. Schließlich nehmen Betrugsversuche wie Phishing (das Ausspähen vertraulicher Informationen mittels gefälschter E-Mails und Webseiten) sukzessive zu. Auch wenn sich ein Großteil der Angriffe auf Banken konzentriert, gibt es auch immer wieder Fälle, in denen die Betrüger z.B. vorgeben als Behörde zu handeln. Gerade wegen des großen Vertrauens, das Bürger in behördliches Handeln setzen, ist es hier die Pflicht der Behörde, die Verantwortung für behördliche elektronische Dokumente deutlich sichtbar zu machen und deren Fälschungssicherheit zu erhöhen. Die digitale Signatur kann hier einen wesentlichen Beitrag zur Rechtssicherheit elektronischen Verwaltungshandelns leisten. In den rechtlichen Vorgaben wurden bereits die Rahmenbedingungen für den Einsatz der elektronischen Signatur im Verwaltungsverfahren definiert. Es ist nun an den Behörden, die für den Einsatz der elektronischen Signatur notwendigen technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen. AU - Bociurko, Michaela-Maria DO - 10.7396/2008_2_H ET - 3/2013 KW - öffentliche Verwaltung E-Government E-Government-Gesetz Kundenorientierung elektronische Dokumente Österreich Fälschungssicherheit Phishing L1 - http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_SIAK/4/2/1/2008/ausgabe_2/files/Bociurko_2_2008.pdf LA - ger IS - 2 PY - 2008 SN - 1813-3495 SP - 80-89 ST - Die elektronische Signatur im öffentlichen Dienst T2 - SIAK-Journal − Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis TI - Die elektronische Signatur im öffentlichen Dienst UR - http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_SIAK/4/2/1/2008/ausgabe_2/files/Bociurko_2_2008.pdf VL - 5 ID - 287 ER -