Ausgabe 4/2007


Dschihadismus im Internet

Die praktische Seite

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Rüdiger Lohlker, Nico Prucha

Dschihadismus als soziale Bewegung spiegelt sich auch im Internet wider. Diese Internetpräsenz ist im Wesentlichen arabischsprachig. Neben den eher theoretisch-ideologischen Webseiten gibt es auch ein breites Spektrum an Webpräsenzen, die sich mit technisch-praktischen Aspekten der dschihadistischen nicht-konventionellen Kriegsführung beschäftigen. Eine Analyse dieses Aspektes dschihadistischer Online-Aktivitäten ist erforderlich, um das Phänomen des Dschihadismus im Internet adäquat zu verstehen. Ein interessantes Mittel, ein solches Verständnis zu erreichen, ist die Erarbeitung von flexiblen Begriffsrastern, die sich für die Forschung, die in diesem Artikel präsentiert wird, hauptsächlich auf Waffen, Explosivkörper und Konzepte des Guerillakrieges konzentrieren.

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Bayerische Polizei

Das Strategische Innovationszentrum

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Robert Mizia

Das Strategische Innovationszentrum der Bayerischen Polizei (SIZ) ist im Rahmen des Bayerischen Sicherheitspakets eingerichtet worden und hat 2002 seine Arbeit als polizeilicher Think-tank aufgenommen. Erklärtes Ziel der Einrichtung ist das Entwerfen von Analysen und Prognosen neuer Kriminalitätsszenarien. Zum 1. März 2007 ist das SIZ in das Bayerische Landeskriminalamt eingegliedert worden, ohne dadurch jedoch seine bayernweite Zuständigkeit zu verlieren. In einer Verknüpfung von polizeilichem Fachwissen und wissenschaftlichen Erkenntnissen nimmt das SIZ interdisziplinär eine strategische Aufgabe innerhalb der Bayerischen Polizei wahr. Die Themenfelder reichen dabei von strategischen Zielen über Gremienarbeit im Bereich der Terrorismusprävention bis hin zu naturwissenschaftlich-technologischen Belangen. Der folgende Beitrag stellt die Entwicklung des SIZ seit seiner Gründung dar und gibt einen Überblick über die wichtigsten Arbeitsbereiche.

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Corruption and the Notion of Security

Towards a Holistic Approach

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Martin Kreutner

According to the European Security Strategy, Europe has never been so prosperous, so secure, nor so free. The progressive spread of the rule of law and democracy has seen authoritarian regimes change into secure, stable and dynamic democracies. Yet, as large-scale aggression against any Member State is now improbable, Europe faces new threats which are more diverse, less visible and less predictable: terrorism, proliferation of weapons of mass destruction, WMD, regional conflicts, state failure, and organized crime. In this article the author argues that corruption is directly related to these threats and, thus, has to be taken as a key parameter in a holistic notion of security. It is stressed that corruption is foremost a cultural, socio-endogenous phenomenon that is conceptually and phenomenologically broader than the frameworks offered by the concepts of "crime". He argues that corruptive exchanges are commonly but wrongly described as bilateral relationships, as simple agent-client affiliations. Yet, the constellation is normally of a trilateral nature (at least) and it is also of a most "victimo-generic" character at all levels, micro- as well as macro-sociologically. In continuing, the author delineates potential relationships between various social, economic, and political key indices, as the Transparency International Corruption Perception Index, the Failed States Index, and the Freedom House Indices on political and civil rights. By correlating the three indices he exhibits a strong positive relationship between the tendency to state failure and corruption, and a clear negative correlation between political/civil rights and corruption. He discusses the relevance of these findings to the concept of social order and security and concludes by stating that corruption, consequently, has to be seen as a key factor in the comprehensive notion of security. The author’s argumentation is augmented by various tables and diagrams.

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Sicherheitsempfinden in Österreich

Insel der Sicheren

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Joachim Giller

„Sicherheit“ ist heute kein präzise definierbarer Begriff, sondern bezeichnet auf individueller Ebene eine nur vage bestimmte Wertidee der subjektiven Identität, auf gesellschaftlicher Ebene die Vorstellung von Geborgenheit in einer gegebenen Ordnung und auf staatlicher Ebene die Erhaltung der Stabilität des gesamten Systems. Obwohl Unsicherheiten das menschliche Leben zwingend begleiten, wurde das Streben nach Sicherheit zu einem bestimmenden Moment in entwickelten modernen Gesellschaften. In der Blüte des „Wohlfahrtsstaates“, der sozialen Absicherung und des Versicherungsschutzes verzichtet kaum eine Produktwerbung auf den Sicherheitsaspekt; die Geschäfte mit der Sicherheit als eine Art Statussymbol gehen so gut, dass die ständig wachsenden Sicherheitsbedürfnisse oft auf bloßes Besitzstandsdenken hinauszulaufen scheinen, wo man sich mehr Sicherheit vor allem leisten können muss. Aus staatlicher Sicht verbietet sich ein derart verdinglichtes Sicherheitsverständnis. Der Staat nimmt sich der objektiven Bedingungen von Sicherheit an in der Absicht, der Bevölkerung ein entsprechendes Empfinden vermitteln zu können. Während aber objektive Kriterien stets subjektiven Deutungsprozessen unterliegen – man denke nur an kritische Standpunkte der Opposition oder von Interessengruppen –, können die Sicherheitsgefühle der Bevölkerung erfragt und damit empirisch gemessen werden. Im Innenministerium wird dafür ein „Sicherheitsbarometer“ eingesetzt, den dieser Beitrag im Detail vorstellt.

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Planung und Durchführung von Großveranstaltungen

Der Faktor Sicherheit

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Linda Jakubowicz

Welchen Stellenwert der Faktor „Sicherheit“ bei der Konzeption und Durchführung von Großveranstaltungen einnimmt, wird uns tragischer Weise immer wieder vor Augen geführt. Man denke nur an die Anschläge bei den Olympischen Spielen 1972 durch die palästinensische Terrorgruppe „Schwarzer September“; zum ersten Mal realisierte die internationale Gemeinschaft, dass solch friedvolle globale Events eine attraktive Bühne für Organisationen darstellen, um auf deren Anliegen auf brutale Weise aufmerksam zu machen. Als Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit lassen sich u.a. die Olympischen Spiele von 1996 in Chicago, wo eine Explosion für zwei Menschen tödlich endete, die Massenpanik während einer Pilgerfahrt im Irak, September 2005, bei der beinahe 1.000 Menschen ums Leben kamen, oder die Krawalle bei einem Fußballspiel in Catania/Italien, Anfang Februar 2007 nennen, bei denen der Polizist Filippo Raciti von einem randalierenden Fan getötet wurde und die zum wiederholten Male die Diskussion um die bestehenden Sicherheitsbestimmungen auf den Plan gerufen haben. Diese Liste ließe sich beinahe beliebig erweitern. Dass das Thema dennoch in der Öffentlichkeit nicht die Aufmerksamkeit hat, die man angesichts dessen vermuten könnte, liegt daran, dass der Faktor „Sicherheit“ bei Großveranstaltungen weitgehend vorausgesetzt wird.

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Integrationspolitik und ihre Grenzen

Bewusstseinsbildung als Chance

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Ursula Schallaböck

Im folgenden Beitrag soll diskutiert werden, wie Integrationspolitik gestaltet werden kann, welche Möglichkeiten ihr zur Verfügung stehen und wo ihre Grenzen liegen. Laut Bommes (Bommes 2007) hat die Integrationspolitik drei Gestaltungsmöglichkeiten: Sie kann die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, sie kann Geld für Maßnahmen und Programme zur Verfügung stellen und sie kann sich für Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung einsetzen. Dem Bereich der Bewusstseinsbildung kommt eine besondere Bedeutung zu. Denn Integration kann nur gelingen, wenn die Mehrheitsgesellschaft bereit ist neue MitbürgerInnen aus anderen Kulturen aufzunehmen. Dauerhafte Zuwanderung nach Europa ist notwendig und wird es auch in Zukunft geben. In Österreich stimmten 2004 54% der Aussage zu, dass Ausländer eine Bereicherung für das Land seien, eine Steigerung von 15 Prozentpunkten im Vergleich zum Jahr 1990. Zur Stärkung der Bewusstseinsbildung kann die Entwicklung von Integrationsleitbildern beitragen. Als Beispiele werden die Leitbilder der Bundesländer Vorarlberg, Oberösterreich und Tirol angeführt. Die Etablierung klarer und einfacher Verwaltungs- und Zuständigkeitsstrukturen macht Integration auch für die Mehrheitsgesellschaft verständlicher. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Deutschland ist durch das Zuwanderungsgesetz 2005 als das zentrale Kompetenzzentrum für die Koordinierung der sprachlichen, sozialen und gesellschaftlichen Integration von Zuwanderern hervorgegangen. Damit Integrationspolitik den Stellenwert erhält, den sie als eine entscheidende Zukunftsfrage verdient, müssen ihre Bedeutung von oberster Stelle erkannt und ihre Ziele mitgetragen werden. Wenn politische Entscheidungsträger das öffentlich zeigen, trägt dies auch zu einem Bewusstseinswandel in der Bevölkerung bei. Positive Akzentuierung heißt jedoch nicht, Problemfelder im Bereich der Integration zu tabuisieren. Es gibt kein Integrationskonzept, das überall funktioniert und anwendbar ist. Bewusstseinsarbeit sollte jedoch in jedem Integrationskonzept eine große Rolle spielen. Denn nur, wenn man die Mehrheitsgesellschaft in den Integrationsprozess mit einbezieht, wird Integrationspolitik erfolgreich sein.

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Die Wahlrechtsreform 2007

Ausgewählte Neuerungen

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Robert Stein, Gregor Wenda

Die mit 1. Juli 2007 in Kraft getretene Wahlrechtsreform 2007 hat weitreichende Änderungen in der Nationalrats-Wahlordnung (NRWO) 1992, im Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, in der Europawahlordnung, im Volksabstimmungsgesetz 1972, im Volksbefragungsgesetz 1989, im Wählerevidenzgesetz 1973 und im Europa-Wählerevidenzgesetz nach sich gezogen. Zukünftig wird die Ausübung des aktiven Wahlrechts bereit ab dem vollendeten 16. Lebensjahr möglich sein, die Stimmabgabe kann auch mittels Briefwahl im Inland und Ausland erfolgen und die Legislaturperiode wird – nach der nächsten Nationalratswahl – von vier auf fünf Jahre verlängert. Im vorliegenden Beitrag sollen insbesondere die Briefwahl, das Auslandsösterreicherwahlrecht, die internationale Wahlbeobachtung und legistische „Bereinigungen“ der Reform beleuchtet werden.

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Anwendung tatortanalytischer Erkenntnisse

Der forensisch-psychiatrische Kontext

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Wolfgang Marx

Die Kriminalpsychologie als relativ junge Teildisziplin innerhalb der Psychologie, die sich mit dem Erleben und Verhalten von Delinquenten befasst, ist in den letzten Jahren zunehmend in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. Insbesondere Ermittlungserfolge durch den zusätzlichen Einsatz tatortanalytischer Methodik bei spektakulären Kriminalfällen führten zur Etablierung der fallspezifischen Verbrechensanalyse innerhalb der kriminalpolizeilichen Ermittlungsarbeit. Nun sollen die vorzüglich für die Ermittlungspraxis gewonnenen Erkenntnisse, die im Rahmen einer „Einführung in die kriminalpsychologische Tatortanalyse“ von Dr. Thomas Müller vorgestellt wurden, für weitere Anwendungsgebiete nutzbar gemacht werden. Einen nahe liegenden Anwendungsbereich stellt die Verknüpfung der beiden forensischen Wissenschaften Kriminalpsychologie und Forensische Psychiatrie zur Steigerung des Informationsgehalts über Tat und Täter dar. Während die Forensische Psychiatrie zur Informationsgewinnung über Ursache und Wirkung des Handelns subjektive Angaben der delinquenten Person benötigt, leitet die kriminalpsychologische Fallanalyse ihre Schlussfolgerungen ausschließlich von objektiven, am Tatort festgestellten Verhaltensentscheidungen des meist noch unbekannten Täters ab. Die fallanalytische Methodik bietet somit die Möglichkeit, einen Sachverhalt objektiv, d.h. ohne Angaben des Täters zu beurteilen und kann insofern bei der forensisch-psychiatrischen Begutachtung zu einem zusätzlichen Informationsgewinn führen. Die vorliegende Studie beschäftigt sich demnach im Rahmen eines interdisziplinären Pilotprojekts mit der strukturierten Erfassung und empirischen Überprüfung tatortanalytischer Merkmale bei forensisch-psychiatrischen Patienten mit der Zielsetzung, ein aufgezeigtes Informationsdefizit im Rahmen der Prognosebegutachtung nach schweren Gewaltdelikten zu reduzieren und somit validere Aussagen bei der Risikobeurteilung bezüglich Gefährlichkeit und Wiederholungsgefahr zu ermöglichen.

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Nationalsozialistischer Sicherheitsdienst und Gestapo

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Ursula Mindler

Sicherheitsdienst und Gestapo gehörten zu den bedeutendsten Organisationen im nationalsozialistischen Österreich (1938–1945). Die Gestapo war eine „öffentliche“ Geheimorganisation, der der Mythos der Allgegenwärtigkeit anhaftete und die durch Druck und Terror, aber auch aufgrund der aktiven Teilnahme der Bevölkerung, äußerst effektiv ihre „Staatsfeinde“ verfolgte. Gemeinsam mit dem Sicherheitsdienst, der v.a. für seine Spionage und Spitzeltätigkeit bekannt war (u.a. Erstellung von Lage- und Stimmungsberichten für die politische Führung), spielte sie eine wichtige Rolle bei der Vertreibung der jüdischen Bevölkerung sowie bei der Durchführung der „Endlösung“. Als Paradebeispiel für die Vernetzung der beiden Organisationen kann die „Zentralstelle für jüdische Auswanderung“ in Wien angesehen werden, die sich von einer Beraubungs- und Vertreibungsinstitution zu einer Sammel- und Deportationsinstitution entwickelte und u.a. die Deportation von 48.000 Jüdinnen und Juden aus Wien in Ghettos und Vernichtungslager organisierte. Der Werdegang zweier führender Repräsentanten dieser Organisation, des Leiters der „Zentralstelle“, SS-Brigadeführer Franz Huber, und seines prominenten Mitarbeiters SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann, wird abschließend kurz skizziert.

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Spionagezentrum Österreich?

Nachrichtendienste in Österreich während des Kalten Krieges

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Andreas Gémes

Der ehemalige DDR-Auslandsspionagechef Markus Wolf erklärte einem hochrangigen Beamten der österreichischen Staatspolizei im Jahr 1991 in Bezug auf Spionageaktivitäten der DDR-Geheimdienste in Österreich, dass allgemein bekannt sein dürfte, dass Nachrichtendienste vieler Staaten die günstigen Möglichkeiten in Österreich für derartige Aktivitäten nutzen (Möchl 1997, 9). Auch Anfang des 21. Jahrhunderts scheint das Klischee von Österreich als europäische Spionagedrehscheibe, einem internationalen Zentrum und Tummelplatz von Agenten und Spionen noch immer seine Berechtigung zu haben. Angeblich wird in Wien auch heute noch immer „mit Nachrichten gehandelt wie am Naschmarkt mit Paradeisern und Erdäpfeln“ (Tozzer 2003, 157). Die „Blüte“ Österreichs als Spionagezentrum und Umschlagplatz für Informationen ist allerdings ohne Zweifel in der Zeit des Kalten Krieges, also von 1947 (in Österreich bereits ab 1945) bis 1989, anzusetzen. In diesen rund vierzig Jahren war aus nachrichtendienstlicher Sicht wiederum die 10-jährige Besatzung des Landes durch alliierte Truppen unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg von großer Bedeutung. Im Folgenden soll dem Österreich anhaftenden Klischee als Spionagedrehscheibe in der Zeit des Kalten Krieges, besonders im Besatzungsjahrzehnt, auf den Grund gegangen und die Geschichte der österreichischen Nachrichtendienste in dieser Zeit der Ost-West-Konfrontation nachgezeichnet werden.

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