Ausgabe 3/2005


E-Voting in Österreich

Status Quo und Ausblick

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Robert Stein, Gregor Wenda

Während Ende des letzten Jahrzehnts in vielen Staaten Ideen auftauchten, eine elektronische Stimmabgabe im Wahllokal zu verwirklichen, wurde eine diesbezügliche Diskussion in Österreich kaum geführt. Seit dem Jahr 2003 wird jedoch auch hierzulande zunehmend intensiv die Frage gestellt, ob es möglich wäre, in naher Zukunft Wahlen und Volksabstimmungen auf elektronischem Weg durchzuführen. Im Bereich der Wirtschaftsuniversität Wien wurden in diesem Zusammenhang zwei Pilotversuche durchgeführt, bei denen das technische Procedere von E-Voting ersten Tests zugeführt wurde. Juristische und technische Erörterungen auf europäischer Ebene, aber auch im Rahmen des Österreich-Konvents, haben E-Voting inzwischen endgültig auch zu einem österreichischen Thema gemacht.

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Das Gewaltschutzgesetz in Österreich

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Katja Hengerer, Maria Ullmann

In Österreich trat mit dem "Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie" am 1. Mai 1997 ein Maßnahmenpaket gegen Gewalt in der Familie in Kraft. Der Anwendung von Gewalt in der privaten Sphäre wurde damit eine klare Absage erteilt. Im Sicherheitspolizeigesetz und in der Exekutionsordnung wurden die rechtlichen Voraussetzungen für einen raschen und effizienten Schutz der Opfer von Gewalt in der häuslichen Sphäre erheblich verbessert. Diese Verbesserungen wurden mit der Sicherheitspolizeigesetz-Novelle 1999 und der Exekutionsordnungs-Novelle 2003 noch weiter ausgebaut. Dieses Maßnahmenpaket gegen häusliche Gewalt setzt sich aus drei Säulen zusammen, die gemeinsam entwickelt und auf einander abgestimmt worden sind. Ziel war es dabei, Opfern familiärer Gewalt einen umfassenden und möglichst lückenlosen Schutz vor Gewalt zu bieten. Diese drei Säulen setzen sich aus der polizeilichen Befugnis zur Verhängung einer Wegweisung bzw. eines Betretungsverbotes, der erweiterten Möglichkeit der Beantragung der einstweiligen Verfügung bei Gericht sowie der professionellen Unterstützung der Opfer durch Interventionsstellen zusammen. Nach einem kurzen statistischen Überblick und einer Definition zum relevanten Gewaltbegriff sollen im vorliegenden Artikel die Grundzüge des Gesetzes dargestellt werden. Besonderes Augenmerk wird auf das Zusammenspiel zwischen staatlichen Behörden und private Opferschutzeinrichtungen gelegt.

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Criminal Networks

The challenge to Policing the 21st Century?

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Adrian James

This paper considers the growth of criminal networks and some of the ways law enforcement agencies are reshaping their intelligence systems to meet the challenges they present. Illegal immigration, a key source of revenue for criminal networks, is used to contextualise the nature and extent of the threats faced. Discussions of criminal networks and illegal immigration take place against the backdrop of the wider immigration debate. Across Europe, immigration continues to be an emotive, highly politicised subject. As a general election approaches, the major political parties in the UK view with each other to present credible, or perhaps more importantly acceptable, immigration policies to the electorate. Whilst recognising this fact, this paper takes an instrumental approach and focuses its attention on illegal immigration which, all too plainly, is a bad thing not only because it is contrary to law but also because of the human suffering it causes. Particularly significant in the context of this paper; illegal immigration strengthens and sustains criminal networks, many of which now claim influence across the globe. This paper has a particular UK bias but the themes explored should be familiar to many engaged in law enforcement in Member States.

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Die Aufnahme in den Verwaltungsdienst des Bundes

Verfassungskonform?

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Wolfgang Willi

Es darf als bekannt vorausgesetzt werden, dass das öffentliche Dienstrecht in Österreich einem stetigen Wandel unterworfen ist. Dabei kommt aus historischer Sicht der Dienstrechtsgesetzgebung des Bundes eine besondere Gewichtung zu, zumal sich die dienstrechtlichen Bestimmungen der Bundesländer in einem großen Ausmaß an dieser orientieren. Die aktuellen Reformvorhaben, die unter dem Schlagwort der Schaffung eines "Bundesmitarbeitergesetzes" zusammengefasst werden können, basieren auf einem mittlerweile bereits jahrzehntelang währenden Prozess von Strukturmaßnahmen im öffentlichen Dienst, welche unter anderem auch die Grenzen zwischen den Rechtsinstituten des "Beamten" und des "Vertragsbediensteten" als immer diffuser erscheinen lassen. Im Rahmen dieser Abhandlung sollen anhand eines kleinen Ausschnittes dieser Problematik, und zwar der Begründung eines Dienstverhältnisses als Verwaltungsbeamter des Bundes, die verfassungsrechtlichen Schranken für die Dienstrechtsgesetzgebung herausgearbeitet und auf deren Basis die geltende Rechtslage kritisch hinterfragt werden.

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Erweiterte Gefahrenerforschung

Grundriss einer präventiven Aufgabe

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Ronald Reiter

Den Sicherheitsbehörden obliegt nicht nur die Erforschung und Abwehr konkreter Gefahren, sie haben auch die Aufgabe, Gruppierungen im Vorfeld zu beobachten, wenn deren Umfeld und Entwicklung eine schwere Bedrohung der öffentlichen Sicherheit befürchten lassen. Dieser sicherheitsbehördliche Aufgabenbereich in allen seinen Facetten hat noch vergleichsweise wenig Resonanz in der Wissenschaft gefunden. Umso wichtiger scheint ein prägnanter Abriss der bisherigen Überlegungen. Manche Themenkreise werden hier nur angeschnitten werden, um die zur Verfügung stehenden Befugnisse ebenfalls in die Betrachtung miteinbeziehen zu können.

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