Sicherheitsakademie
Eckdaten
Allgemeines - Der Aufbau der Sicherheitsakademie (SIAK)
Die Sicherheitsakademie ist die Ausbildungs- und Forschungseinrichtung für die Bediensteten des Bundesministeriums für Inneres. Sie ist im §11 Sicherheitspolizeigesetz verankert.
Wir sind eine Organisationseinheit der Sektion I - Präsidium des Bundesministeriums für Inneres (BMI).
Standorte der SIAK
Unter der Leitung des Akademiedirektors gliedert sich die SIAK in:
- Zentrum für Ressourcensteuerung und Unternehmensqualität
- Zentrum für Grundausbildung
- Zentrum für Fortbildung
- Zentrum für internationale Angelegenheiten
- Institut für Wissenschaft und Forschung
Zur Erfüllung der Aufgaben der SIAK wurden in den Bundesländern Bildungszentren eingerichtet, die in fachlicher Hinsicht dem Direktor der SIAK unterstehen.
Beirat
Dem Sicherheitsakademiebeirat obliegt die Beratung des Direktors der SIAK in den verschiedensten Fragen der methodischen, inhaltlichen und zeitlichen Gestaltung der Lehrgänge, der Einführung neuer Lehrgänge, der Gestaltung einheitlicher Prüfungsstandards und der Förderung der Kooperation mit anderen Forschungs- und Bildungseinrichtungen. Er besteht aus einem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und acht weiteren Mitgliedern, die vom Innenminister/von der Innenministerin bestellt werden.
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Zahlen und Fakten
Anzahl der Bildungszentren |
12 |
Mitarbeiter/innen gesamt |
400 |
Jährlich geführte Klassen in der Polizeigrundausbildung |
40 |
Jährlich geführte Grundausbildungen im Allgemeinen Verwaltungsdienst |
6 |
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Rechtliche Grundlagen
- § 11 des Bundesgesetzes über die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die Ausübung der Sicherheitspolizei (Sicherheitspolizeigesetz - SPG), BGBl. I Nr. 566/1991, in der Fassung BGBl. I Nr. 72/2009
- Verordnung des Bundesministers für Inneres über den Sicherheitsakademiebeirat (Sicherheitsakademiebeirat-Verordnung), BGBl. II Nr. 74/2001
- Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Verordnung über den Zugang zu Bildungsangeboten der Sicherheitsakademie – (Sicherheitsakademie-Bildungsverordnung – SIAK-BV) erlassen und Sicherheitsgebühren-Verordnung geändert wird, BGBl. II Nr. 224/2004
- Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979), BGBl. I Nr. 333/1979, in der Fassung BGBl. I Nr. 77/2009
- Vertragsbedienstetengesetz 1948, BGBl. Nr. 86/1948, in der Fassung BGBl. I Nr. 77/2009
- Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Grundausbildungen für den Exekutivdienst (Grundausbildungsverordnung – Exekutivdienst des BMI), BGBl. II Nr. 430/2006, in der Fassung BGBl. II Nr. 259/2009
- Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Grundausbildung für Bedienstete der Allgemeinen Verwaltung (Grundausbildungsverordnung - Allgemeine Verwaltung des BMI), BGBl. II Nr. 342/2004
- Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" an den Lehrgang "Pädagogische Ausbildung von Lehrenden des Exekutivdienstes" der Sicherheitsakademie des Bundesministeriums für Inneres, Wien, sowie über die Schaffung der Bezeichnung "Akademische Lehrerin des Exekutivdienstes" und "Akademischer Lehrer des Exekutivdienstes", BGBl. II Nr. 295/2003
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Sicherheitsakademiebeirat
Symbolgrafik © BMI
Der Beirat unterstützt die Sicherheitsakademie als zentrale Ausbildungs- und Forschungsstätte des Innenressorts in ihren Koordinations- und Steuerungsfunktionen. Die rechtliche Basis seiner Tätigkeit findet sich im §11 Sicherheitspolizeigesetz sowie in der Sicherheitsakademiebeirat-Verordnung .
Die wesentlichste Aufgabe des Beirates ist die Beratung des Direktors der Sicherheitsakademie. Neben der Abgabe von Empfehlungen ist der Beirat sowohl vom Bundesminister für Inneres als auch vom Direktor der Sicherheitsakademie in den in der Verordnung genannten Fällen zu hören.
Der Beirat wird durch den Bundesminister für Inneres bestellt. Der SIAK-Beirat besteht aus zehn Mitgliedern, die ehrenamtlich tätig sind. Der Beirat nahm im Oktober 2024 für eine weitere Funktionsperiode von zwei Jahren seine Tätigkeit auf.
Der Beirat ist mindestens einmal im Kalenderjahr einzuberufen. Der Vorsitzende kann eine Abstimmung im Umlaufwege veranlassen. Über jede Sitzung wird ein Resümeeprotokoll erstellt, das dem Bundesminister für Inneres, dem SIAK-Direktor sowie jedem Beiratsmitglied übermittelt wird.
Derzeit gehören dem Beirat folgende Mitglieder an:
Vorsitzender Andreas Achatz, BA MA |
Leiter der Sektion IV, Cyber Sicherheit, Digitales und Service, Bundesministerium für Inneres |
Stv. Vorsitzender Mag. Martin Netzer, MBA |
Generalsekretär im Bundesministerium für Bildung Wissenschaft und Forschung |
Mitglied Mag.a Petra Dietrich BA |
Leiterin der Verwaltungsakademie des Bundes im BM für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport |
Mitglied Reinhard Zimmermann |
Stellvertretender Vorsitzender, Gewerkschaft Öffentlicher Dienst |
Mitglied Dr.in Rosemarie Schön |
Abteilungsleiterin in der Wirtschaftskammer Österreich |
Mitglied Ing.in Mag.a Dr.in Sylvia Mayer, MA |
Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen, Bundesministerium für Inneres |
Mitglied Michael Takács, MSc BA MA |
Leiter der Bundespolizeidirektion, Bundesministerium für Inneres |
Univ.-Prof.in Dr.in Susanne Reindl-Krauskopf |
Universität Wien, Institut für Strafrecht und Kriminologie, Hon.-Prof. The University of Queensland |
Mitglied Mag. Dr. Gerhard Pürstl |
Landespolizeipräsident der Landespolizeidirektion Wien |
Mitglied Mag. Gregor Wenda, MBA |
Leiter der Abteilung für Wahlangelegenheiten, Bundesministerium für Inneres |
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Letzte Aktualisierung: 13. März 2025