Abteilung IR (Interne Revision)
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Angelegenheiten der internen Revision für den Ressortbereich zur Sicherstellung einer gesetzmäßigen Vollziehung sowie einer sparsamen und zweckmäßigen und wirtschaftlichen Gebarung; Überprüfung der Einhaltung der für die Verwaltungsführung maßgeblichen Vorschriften sowie des Dienstbetriebes; Verfassung von Berichten über das Ergebnis von Revisionen; prozessunabhängige beratende Mitwirkung bei Planung und Realisierung von Projekten; Auswertung der bei der Revisionstätigkeit gewonnenen Erfahrungen durch Erarbeitung von Rationalisierungsvorschlägen und Empfehlungen sowie deren Nachverfolgung und Dokumentation; Fachbereich für Förderungsrevision; Fachbereich für Beschaffungsrevision; Prüfstelle EU-Fonds