Referat III/7/a (Datenschutz)
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Datenschutzrechtliche Beurteilungen für die Vollzugsbereiche des BMI, vorbehaltlich der Zuständigkeiten des Datenschutzbeauftragten des BMI; Erstellung von Datenschutzvorschriften und datenschutzrechtlichen Musterverträgen für die Organisationseinheiten des BMI, die nachgeordneten Behörden sowie die Auftragsverarbeiter des BMI; Führung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten für den Bundesminister als Verantwortlichen gemäß Art. 30 Abs. 1 DSGVO und § 49 Abs. 1 DSG, ausgenommen Verarbeitungen im staatspolizeilichen Bereich; Auskunftsverfahren gemäß Art. 15 DSGVO und § 44 DSG, insbesondere Koordination der Auskunftserteilung durch alle Organisationseinheiten des BMI; Organisation der Durchführung von datenschutzrechtlichen Routinekontrollen im BMI und den nachgeordneten Behörden und Dienststellen.