06.03.2024, 16:30 Uhr
Aktuelles
In Österreich wohnhafte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher können an der kommenden Europawahl teilnehmen. Voraussetzung ist eine Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz. Die Frist für Unionsbürger ist der 26. März 2024, Auslandsösterreicher haben Zeit bis 25. April 2024.
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