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Nehammer: Ab 1. April tragen Polizisten Schutzmasken

Ab 1. April 2020 werden Polizistinnen und Polizisten in Österreich Amtshandlungen nur mehr mit Schutzmasken durchführen. Das gilt für die Verrichtung des Fußstreifendienstes, und auch der Parteienverkehr in den Polizeiinspektionen wird nur mehr mit Schutzmasken abgewickelt.

"Mit dem Tragen dieser Schutzmasken gehen Polizistinnen und Polizisten mit gutem Beispiel voran und sie schützen damit sich selbst und auch andere", betont Innenminister Karl Nehammer die Vorbildwirkung der Exekutivbediensteten.

Polizistinnen und Polizisten versehen zudem nach Möglichkeit ihren Dienst in den selben Dienstgruppen/Einheiten mit denselben Kolleginnen und Kollegen, um den Kontakt mit anderen Beamtinnen und Beamten zu minimieren.

Außerdem sind Bürgerinnen und Bürger ab 1. April 2020 verpflichtet, beim Parteienverkehr in einer Polizei-Dienststelle Schutzmasken zu tragen. Sollte die jeweilige Person über keine Schutzmaske verfügen, wird ihr nach Möglichkeit unentgeltlich eine Schutzmaske zur Verfügung gestellt werden.

Links:

Mit dem Tragen der Schutzmasken gehen Polizistinnen und Polizisten mit gutem Beispiel voran und sie schützen damit sich selbst und auch andere", sagt Innenminister Karl Nehammer.
Foto: ©  BMI/Karl Schober

Artikel Nr: 17806 vom Mittwoch, 1. April 2020, 14:31 Uhr
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