Innenministerium

Polizei MACHT Menschenrechte

Die Tötungen von George Floyd und Rayshard Brooks durch Polizisten in den USA haben auch in Österreich eine Diskussion über Rassismus und Polizeigewalt ausgelöst. Wie so oft liegt auch in diesen tragischen Ereignissen eine Chance, die der Weiterentwicklung als Gesellschaft auf Basis eines differenzierten Diskurses.

"Die Polizei in den USA unterscheidet sich von jener in Österreich. Verschiedenen Polizeibehörden mit teils gewählten Sheriffs steht hier eine Bundespolizei mit Beamtinnen und Beamten gegenüber. Die Ausbildung (in den USA einige Wochen) dauert hierzulande 24 Monate. Dazu kommen verpflichtende Fortbildungen. Es gibt Unterschiede in den Befugnissen und auch die Polizeikultur ist eine andere", sagt der stellvertretende Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit im Bundesministerium für Inneres, General Reinhard Schnakl.

Die österreichische Polizei habe aus den tragischen Fällen mit Marcus Omofuma, Bakary J. und Cheibani Wague gelernt. "Wichtige Impulse kamen dabei aus der Initiative POLIZEI.MACHT.MENSCHEN.RECHTE, die heute im Innenministerium fix verankert ist. Menschenrechte sind nicht mehr nur Rechtsmaterie, sondern begründen das polizeiliche Selbstverständnis. Doch sie bleiben eine herausfordernde Materie, die einer laufenden Auseinandersetzung und Weiterentwicklung bedarf."

In der Ausbildung seien über 200 Einheiten der Schulung von personalen und sozialkommunikativen Kompetenzen gewidmet, sagt Schnakl. "Dazu gehört es etwa, Diskriminierung zu erkennen, seine Haltung dazu zu reflektieren und Rechtsmaterien auf das dahinterliegende Grundrecht zurückführen zu können. In der Fortbildung wird bei Einsatztrainings geübt, zuerst alle Möglichkeiten des Dialogs und der Deeskalation zu nutzen, bevor es zur Durchsetzung von Zwangsmitteln kommt oder dass die Dauer und Intensität von Zwangsgewalt nur so lange dauert, wie es zur Erreichung des polizeilichen Ziels notwendig und verhältnismäßig ist."

"Um Menschenrechte zu schützen müssen Polizistinnen und Polizisten oft auch in Menschenrechte eingreifen", hebt der stellvertretende Generaldirektor hervor. "Der Schutz des Menschenrechts auf körperliche Unversehrtheit eines Opfers kann bedeuten, dass ein Polizist/eine Polizistin in das gleiche Recht des Täters/der Täterin eingreifen muss. So verlangt die Ausübung des Gewaltmonopols nicht nur Können in polizeilichen Fertigkeiten und hohe rechtliche Kompetenz, sondern auch rasches Beurteilungsvermögen vor dem Gebot der Verhältnismäßigkeit. Es ist oft komplex, solche Entscheidungen im Nachhinein zu beurteilen. Dabei müssen auch die Menschenrechte der Polizistinnen und Polizisten beachtet werden, etwa in Bezug auf die Unschuldsvermutung."

"Die Zivilgesellschaft wie Medien und NGOs sind für uns wichtige Impulsgeber. Wenn wir mit Misshandlungsvorwürfen konfrontiert werden oder Fehler passiert sind, müssen wir genau hinschauen, rasch Maßnahmen setzen und Schlüsse daraus ziehen. Nur dann können wir lernen. Dieses Lernen gelingt besser, wenn Polizistinnen und Polizisten in ihrem Selbstverständnis als professionelle (= menschenrechtskonforme) Polizei gestärkt werden, von der Organisation und von der Gesellschaft."

"Die österreichische Polizei hat aus den tragischen Fällen mit  Marcus Omofuma, Bakary J. und Cheibani Wague gelernt", sagt der stv. Generaldirektor Reinhard Schnakl.
Foto: ©  BMI/Alexander Tuma

Artikel Nr: 17955 vom Donnerstag, 25. Juni 2020, 11:30 Uhr
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