Gewaltschutz

Mehr Schutz für Opfer

Mit dem "Gewaltschutzgesetz 2019" werden besondere Maßnahmen zum Schutz vor Sexual- und Gewaltdelikten umgesetzt – wie das Annäherungsverbot und die verpflichtende Gewaltpräventionsberatung.

Das Fachmagazin "Öffentliche Sicherheit" berichtet in der Jänner-Februar-Ausgabe 2020 über die wesentlichen Neuerungen, die das Gewaltschutzgesetz 2019 mit sich bringt, das Anfang Jänner 2020 in Kraft trat. Die wesentlichen Neuerungen für das BMI betreffen unter anderem die Neuregelung des Betretungsverbots zum Schutz vor Gewalt, die Etablierung einer dritten Gewaltschutzsäule sowie die Einführung sicherheitspolizeilicher Fallkonferenzen.

Das "Betretungsverbot (neu: und Annäherungsverbot) zum Schutz vor Gewalt" (§ 38a SPG) wurde grundlegend überarbeitet und neu strukturiert. Wesentliche Änderungen sind die Einführung eines Annäherungsverbots sowie die verpflichtende Gewaltpräventionsberatung. Künftig ist das Betretungsverbot immer mit einem Annäherungsverbot verbunden.

Links:

Erweiterte Schutzmaßnahmen: Die Polizei darf unter anderem einem Gefährder die Wohnungsschlüssel abnehmen.
Foto: ©  BMI/Gerd Pachauer

Artikel Nr: 17615 vom Donnerstag, 16. Jänner 2020, 10:02 Uhr
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