Öffentliche Sicherheit

Berufsreifeprüfung für Polizisten

Polizisten, die keine Matura haben, können sie in Form der Berufsreifeprüfung nachholen. E2a-Beamtinnen und Beamten wird der Fachbereich Recht als Teil der E2a-Ausbildung angerechnet.

Die Berufsreifeprüfung ermöglicht Polizistinnen und Polizisten die Absolvierung der Offiziersausbildung oder eines Hochschulstudiums. Wer keine Matura hat, kann sie auf dem zweiten Bildungsweg nachholen. Seit 2011 gibt es eine Vereinbarung zwischen dem Innen- und dem Bildungsministerium, die es Polizeibediensteten ermöglicht, die keine Matura haben, die Berufsreifeprüfung als vollwertige Matura zu absolvieren.

In der Ausgabe 7-8/19 des Fachmagazins "Öffentliche Sicherheit" wird erläutert, wie interessierte Polizistinnen und Polizisten die Matura erlangen können.

Links:

E2a-Beamtinnen und -Beamten wird der Fachbereich Recht für die Berufsreifeprüfung angerechnet.
Foto: ©  BMI/Gerd Pachauer

Artikel Nr: 17195 vom Freitag, 2. August 2019, 09:30 Uhr
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