Öffentliche Sicherheit
Berufsreifeprüfung für Polizisten
Polizisten, die keine Matura haben, können sie in Form der Berufsreifeprüfung nachholen. E2a-Beamtinnen und Beamten wird der Fachbereich Recht als Teil der E2a-Ausbildung angerechnet.
Die Berufsreifeprüfung ermöglicht Polizistinnen und Polizisten die Absolvierung der Offiziersausbildung oder eines Hochschulstudiums. Wer keine Matura hat, kann sie auf dem zweiten Bildungsweg nachholen. Seit 2011 gibt es eine Vereinbarung zwischen dem Innen- und dem Bildungsministerium, die es Polizeibediensteten ermöglicht, die keine Matura haben, die Berufsreifeprüfung als vollwertige Matura zu absolvieren.
In der Ausgabe 7-8/19 des Fachmagazins "Öffentliche Sicherheit" wird erläutert, wie interessierte Polizistinnen und Polizisten die Matura erlangen können.