Asyl- und Fremdenwesen
Innenministerium zu Charteroperationen
Das BMI stellt klar: Es befinden sich keine Frauen, keine unbegleiteten Minderjährigen und keine Familie am Charter nach Afghanistan.
Mit der aktuell geplanten Charteroperation nach Afghanistan wird weder eine Rückführung von Frauen noch von unbegleiteten minderjährigen Antragstellern oder Familien erfolgen. Es befinden sich ausschließlich alleinreisende, volljährige Männer auf diesem von der europäischen Grenzschutzagentur Frontex organisierten Flug mehrerer EU-Mitgliedstaaten.
Die Republik Österreich führt wie auch andere EU-Staaten Charteroperationen nach Afghanistan durch – die aktuelle Lage vor Ort wird dabei laufend beobachtet; Österreich steht hierzu mit den europäischen Partnern im steten Austausch.
Nur Personen mit rechtskräftig negativ entschiedenem Asylverfahren
Es werden ausschließlich Personen nach Afghanistan rückgeführt, deren Verfahren rechtskräftig negativ abgeschlossen wurde und die sich trotz der vollstreckbaren Verpflichtung zur Ausreise weiterhin in Österreich aufhalten. Sämtliche Personen, die von einer Charteroperation erfasst sind, wären verpflichtet gewesen, das österreichische Bundesgebiet freiwillig zu verlassen.
Darüber hinaus liegt bei mehr als 40 Prozent der Rückzuführenden mindestens eine rechtskräftig strafrechtliche Verurteilung vor.