Jeder männliche österreichische Staatsbürger wird in jenem Jahr, in welchem er 18 Jahre alt wird, vom Militärkommando schriftlich zur Stellung (Musterung) aufgefordert. Der Stellungsaufforderung ist unbedingt Folge zu leisten. Allfällige Hinderungsgründe sind dem Militärkommando zu melden.
Es besteht die Möglichkeit, beim Militärkommando um eine Vorverlegung des Stellungstermins anzusuchen. Dies kann dann sinnvoll sein, wenn man z.B. relativ jung maturiert und somit noch längere Zeit bis zur Einberufung zum Präsenzdienst oder Zuweisung zum Zivildienst warten müsste.
Tauglichkeitsbescheinigung
Bei der Stellung werden zahlreiche Untersuchungen (u.a. Blut-, Seh-, Gehör- und Belastungstest sowie ein psychologischer Test) durchgeführt. Am Ende wird der Befund über die wichtigsten Untersuchungsergebnisse und die Tauglichkeitsbescheinigung erstellt.
Von der Tauglichkeit hängt die Verpflichtung zur Leistung des Präsenz- als auch des Zivildienstes ab. Das bedeutet, dass man eine Zivildiensterklärung nur dann abgegeben kann, wenn man bei der Stellung als tauglich befunden wurde.
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