Der Zivildienst ist ein Wehrersatzdienst. Das Recht, Zivildienst zu leisten hat, wer es aus Gewissensgründen ablehnt, Waffengewalt gegen Menschen anzuwenden und daher bei der Leistung des Wehrdienstes in Gewissensnot geraten würde.
Die Dauer des ordentlichen Zivildienstes beträgt seit 1. Jänner 2006 neun Monate. Dieser kann in folgenden Bereichen geleistet werden:
- Krankenanstalten
- Rettungswesen
- Sozialhilfe
- Behindertenhilfe
- Sozialhilfe in der Landwirtschaft
- Altenbetreuung
- Krankenbetreuung und Gesundheitsvorsorge
- Betreuung von Drogenabhängigen
- Justizanstalten
- Betreuung von Vertriebenen, Asylwerbern, Flüchtlingen, Menschen in Schubhaft
- Katastrophenhilfe und Zivilschutz
- Tätigkeiten im Rahmen der zivilen Landesverteidigung
- Vorsorge für die öffentliche Sicherheit und Sicherheit im Straßenverkehr
- Inländische Gedenkstätten, insbesondere für Opfer des Nationalsozialismus
- Umweltschutz
- Jugendarbeit
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Einen kurzen Überblick finden Sie auch in der Grafik Zugang zum Zivildienst. |  |
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