Zeugnisse am Ende des Zivildienstes |
Mit Ableistung seines Zivildienstes erhält der Zivildienstleistende eine Kompetenzbilanz, einen Praxisnachweis und die Zivildienstbescheinigung.
Kompetenzbilanz und Praxisnachweis
Die Kompetenzbilanz umfasst Angaben über die im Zivildienst erworbenen Ausbildungen, Kenntnisse und Fähigkeiten. Der Praxisnachweis gibt Auskunft über die praktischen Tätigkeiten und kann für eine etwaige Anrechung bei weiteren Ausbildungen geeignet sein. Beide werden vom Rechtsträger (der Einrichtung) ausgestellt.
Ausbildungen, Kenntnisse und Fähigkeiten, die während einer etwaigen Verlängerung der Beschäftigung im unmittelbaren Anschluss an den Zivildienst erworben wurden, sind ebenfalls in die Kompetenzbilanz bzw. in den Praxisnachweis einzutragen (siehe auch Verlängerung durch Vereinbarung).
Zivildienstbescheinigung
Die Bescheinigung über die Ableistung des Zivildienstes wird von der Zivildienstserviceagentur ausgestellt. Um diese erhalten zu können, muss der ordentliche Zivildienst vollständig abgeleistet sein!
zurück |
|