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Versetzung eines Zivildienstleistenden zu einer anderen Einrichtung

 

Die Versetzung eines Zivildienstleistenden zu einer anderen Einrichtung ist nur dann möglich, wenn

  • die Anerkennung der bisherigen Einrichtung als Träger des Zivildienstes widerrufen wurde,
  • die Einrichtung keinen Bedarf mehr an seinen Dienstleistungen hat,
  • seine Eignung für die bisherige Dienstleistung nicht mehr gegeben ist,
  • die Einrichtung von einem Streik oder einer Aussperrung betroffen ist, oder
  • wenn den Interessen des Zivildienstes durch die Dienstleistung bei einer anderen Einrichtung besser entsprochen wird;

Ein Ansuchen auf Versetzung kann durch den Rechtsträger oder Zivildienstleistenden bei der Zivildienstserviceagentur eingebracht werden. Eine etwaige Versetzung kann jedoch nur von der Zivildienstserviceagentur mittels Bescheid ausgesprochen werden.

Wenn im Bedarfsfall keine andere geeignete Einrichtung gefunden werden kann, muss der Dienst des Zivildienstleistenden von der Zivildienstserviceagentur per Bescheid unterbrochen werden. Der Zivildienstleistende ist jedoch sobald wie möglich neuerlich zuzuweisen, um die verbliebene Restdienstzeit ableisten zu können.

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  Zivildienstserviceagentur, Paulanergasse 7-9,
1040 Wien, Telefon: +43-(0)1-585 47 09-0