Ein Zivildienstleistender erhält bis spätestens 15 Tage nach Dienstantritt ein personalisiertes Dienstabzeichen. Dieses ist während des Dienstes gut sichtbar im Bereich des Oberkörpers zu tragen.
Wenn eine Dienstkleidung zu tragen ist, kann auch das Stoffabzeichen verwendet werden. Dieses ist dann – zusätzlich zum Dienstabzeichen – am linken oder rechten Oberarm zu tragen. Nur wenn das Tragen des Dienstabzeichens auf Grund der zu verrichtenden Tätigkeiten nicht möglich oder hinderlich ist, kann auf dieses verzichtet und allein das Stoffabzeichen getragen werden.
Auf der Rückseite des Dienstabzeichens (Zivildienstkarte) sind der Zuweisungszeitraum und persönliche Daten angeführt.
Nach vollständiger Ableistung des Zivildienstes geht das Dienstabzeichen in das Eigentum des Zivildienstpflichtigen über. Bei einer vorzeitigen Beendigung des Dienstes ist dieses unverzüglich an die Zivildienstserviceagentur zu retournieren. Eine missbräuchliche Verwendung oder Veräußerung ist verboten.
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