Zivildienstpflichtigen ist für die Dauer von 15 Jahren der Erwerb und Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen untersagt.
Für die Jagdausübung, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie für Sportschützen können jedoch von den Sicherheitsdirektionen in begründeten Fällen Ausnahmen vom Waffenverbot erteilt werden. Der Antrag (kein vorgegebenes Formular) ist bei der zuständigen Sicherheitsdirektion einzubringen:
Sicherheitsdirektion Burgenland Neusiedler Straße 84 7000 Eisenstadt Tel: 02682-606
Sicherheitsdirektion Kärnten Buchengasse 3 9010 Klagenfurt Tel: 0463-5333
Sicherheitsdirektion Niederösterreich Neue Herrengasse 15 3100 St. Pölten Tel: 02742-207-35
Sicherheitsdirektion Oberösterreich Nietzschestraße 33 4010 Linz Tel: 0732-7803
Sicherheitsdirektion Salzburg Franz Hinterholzerkai 4 5020 Salzburg Tel: 0662/6383/6000
Sicherheitsdirektion Steiermark Parkring 10 8010 Graz Tel: 0316-888
Sicherheitsdirektion Tirol Maria-Theresien-Straße 43 6021 Innsbruck Tel: 0512-5900
Sicherheitsdirektion Vorarlberg Bahnhofstraße 45 6901 Bregenz Tel: 05574-4950
Sicherheitsdirektion Wien Schottenring 7-9 1010 Wien Tel: 01-31310-0
|