Bezirksverwaltungsbehörden |
Im Bereich des Zivildienstes sind die Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaften, Bezirksämter) zuständig für die
- Prüfung der Krankenstände und Diensttauglichkeit von Zivildienstleistenden (Amtsarztuntersuchungen)
- Unterstützung des Landeshauptmannes bei Kontrollmaßnahmen
- Führen von Verwaltungsstrafverfahren wegen Anzeigen nach dem Zivildienstgesetz
Kontakt siehe: Bezirksverwaltungsbehörden mit Anschrift, Fax und E-Mail
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