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Zivildienst in Österreich

Seit 1975 können in Österreich männliche Staatsbürger statt des Wehrdienstes Zivildienst leisten. Grundlage dafür ist das Zivildienstgesetz 1974 bzw. nach Wiederverlautbarung das Zivildienstgesetz 1986, BGBl. Nr. 679 (ZDG), das zuletzt im Jahr 2010 novelliert wurde.

Nach der früheren Rechtslage bestand für wehrpflichtige Personen, die aus Gewissensgründen die Anwendung von Waffengewalt ablehnten, nur die Möglichkeit, innerhalb des Bundesheeres ohne Waffe Präsenzdienst zu leisten.

Mit der Einführung des Zivildienstes schuf Österreich eine Einrichtung, die in vergleichbarer Form bereits in einer Reihe von anderen europäischen Staaten existierte.

Der Zivildienst ist nicht als Alternative zum Wehrdienst gedacht, sondern als Ersatzdienst in Ausnahmefällen. Das Recht, statt des Wehrdienstes Zivildienst zu leisten, hat, wer es aus Gewissensgründen ablehnt, Waffengewalt gegen Menschen anzuwenden und daher bei Leistung des Wehrdienstes in Gewissensnot geraten würde.

Die Glaubhaftigkeit solcher Gewissensgründe wurde bis zur ZDG-Novelle 1991 von einer Kommission geprüft. Seither genügt eine bloße Erklärung die nur bestimmten formellen Anforderungen entsprechen muss.

Der Zivildienst soll hinsichtlich seiner Bedeutung für die Republik Österreich, seiner Dauer sowie der Belastung und Besoldung der Zivildienstpflichtigen dem Wehrdienst so weit wie möglich entsprechen.

Im Rahmen des Zivildienstes sollen Leistungen erbracht werden, die für die Gemeinschaft in gleicher Weise notwendig und nützlich sind wie jene des Bundesheeres, auch wenn die Einsätze zumeist auf anderen Gebieten liegen. Die Schwerpunkte der Arbeiten liegen im Rettungswesen, der Sozialhilfe, der Behindertenbetreuung und im Katastrophenschutz.

Der Zivildienst ist außerhalb des Bundesheeres zu leisten. Die Zivildienstleistenden werden nicht in eigenen institutionalisierten geschlossenen Formationen zusammengezogen; vielmehr wird der Zivildienst bei bestehenden privaten oder öffentlich-rechtlichen Institutionen geleistet, etwa dem "Österreichischen Roten Kreuz", dem "Arbeiter-Samariter-Bund", in Landeswarnzentralen oder in Tageszentren für Menschen mit Behinderungen. Die Einsatzorte verteilen sich über ganz Österreich.

Weitere Informationen finden Sie im Bericht "Aus dem Inneren - Zivildienst".

 
  Zivildienstserviceagentur, Paulanergasse 7-9,
1040 Wien, Telefon: +43-(0)1-585 47 09-0