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Familienbeihilfe

Für die Zeit des Zivildienstes steht Volljährigen keine Familienbeihilfe zu. Ein Anspruch des Zivildienstleistenden besteht nur für seine eigenen Kinder. Über Anträge auf Gewährung der Familienbeihilfe hat das zuständige Finanzamt zu entscheiden, welches auch für die Auszahlung der Beihilfe zuständig ist. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt.

Weiters hat der Zivildienstleistende während der Zeit des Zivildienstes keinen Anspruch auf Unterhalt.

Befreiung von GIS-Gebühren (nur auf Antrag)

Informationen über eine allfällige Befreiung der Fernseh- und Radiogebühren während der Zivildienstleistung und das Antragsformular erhalten Sie bei der GIS Gebühren Info Service GmbH unter http://www.orf-gis.at/ oder über die GIS-Hotline 0810 00 10 80.

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  Zivildienstserviceagentur, Paulanergasse 7-9,
1040 Wien, Telefon: +43-(0)1-585 47 09-0