Ab 1. Jänner 2010 beträgt die Grundvergütung für Zivildienstleistende 289,20 Euro pro Monat (gegenüber 286,10 Euro im Jahr 2009). Diese erhält jeder Zivildienstleistende vom Rechtsträger der Einrichtung.
Die entsprechende Verordnung ist unter Gesetze und Verordnungen aufrufbar.
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