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Unterbringung am Dienstort

Zivildienstleistenden ist vom Rechtsträger der Einrichtung eine Unterbringung am Dienstort zur Verfügung zu stellen,

  • wenn die tägliche Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohn- und Dienstort mehr als zwei Stunden (Hin- und Rückfahrt zusammen) beträgt, oder
  • wenn die Art der Dienstleistung oder die Art des Einsatzes dies erfordert.

Die Unterkunft ist in diesen Fällen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

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  Zivildienstserviceagentur, Paulanergasse 7-9,
1040 Wien, Telefon: +43-(0)1-585 47 09-0