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Impressum
Grundvergütung
Kranken- und Unfallversicherung
Angemessene Verpflegung
Dienstkleidung
Unterbringung am Dienstort
Fahrtkosten
Wohnkostenbeihilfe
Familienunterhalt
Weitere
Finanzielles
Zivildienstleistende haben Anspruch auf:
Grundvergütung
301,40 Euro pro Monat (ab 01.02.2012)
Kranken- und Unfallversicherung
sowie Befreiung von der Servicegebühr für die e-card und der Rezeptgebühr
Angemessene Verpflegung
Naturalverpflegung und/oder Verpflegungsgeld
Fahrtkosten
VORTEILScard Zivildienst für kostenloses Bahnfahren mit der ÖBB in ganz Österreich sowie Fahrtkostenvergütung für tägliche Fahrten (bzw. bei Unterbringung am Dienstort für vier einfache Fahrten) mit anderen öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohn- und Dienstort (ausgenommen ÖBB-Tickets)
Dienstkleidung
und deren Reinigung, soweit es die Art der Dienstleistung oder des Einsatzes erfordert
Unterbringung am Dienstort
wenn die tägliche Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohn- und Dienstort mehr als 2 Stunden (Hin- und Rückfahrt zusammen) beträgt bzw. wenn die Dienstleistung es erfordert
Wohnkostenbeihilfe
(nur auf Antrag)
für die Beibehaltung der eigenen Wohnung
Familienunterhalt
(nur auf Antrag)
für Unterhaltspflichtige, z.B. Ehefrau, eigene Kinder
Familienbeihilfe
Während des Zivildienstes steht Volljährigen keine Familienbeihilfe („Kinderbeihilfe“) zu. Ein Anspruch besteht nur für eigene Kinder des Zivildienstleistenden.
Befreiung von GIS-Gebühren
(nur auf Antrag)
Infoblatt
Finanzielle Ansprüche Zivildienstleistender
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Infoblatt
Finanzielle Aufwendungen einer Einrichtung
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Broschüre
Rechte und Pflichten
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Zivildienstserviceagentur, Paulanergasse 7-9,
1040 Wien, Telefon: +43-(0)1-585 47 09-0