Zivildienstleistende haben Anspruch auf:
- Grundvergütung
289,20 Euro pro Monat (Stand 01.01.2010)
- Kranken- und Unfallversicherung
sowie Befreiung von der Servicegebühr für die e-card und der Rezeptgebühr
- Angemessene Verpflegung
Naturalverpflegung und/oder Verpflegungsgeld
- Fahrtkosten
VORTEILScard Zivildienst für kostenloses Bahnfahren mit der ÖBB in ganz Österreich sowie Fahrtkostenvergütung für tägliche Fahrten (bzw. bei Unterbringung am Dienstort für vier einfache Fahrten) mit anderen öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohn- und Dienstort (ausgenommen ÖBB-Tickets)
- Dienstkleidung
und deren Reinigung, soweit es die Art der Dienstleistung oder des Einsatzes erfordert
- Unterbringung am Dienstort
wenn die tägliche Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohn- und Dienstort mehr als 2 Stunden (Hin- und Rückfahrt zusammen) beträgt bzw. wenn die Dienstleistung es erfordert
- Wohnkostenbeihilfe
für die Beibehaltung der eigenen Wohnung (Antrag bei Bezirksverwaltungsbehörde des Hauptwohnsitzes)
- Familienunterhalt
für Unterhaltspflichtige, z.B. Ehefrau, eigene Kinder (Antrag bei Bezirksverwaltungsbehörde des Hauptwohnsitzes)
- Zivildienstausweis
ermöglicht Vergünstigungen bei einigen Veranstaltungen (Antrag bei Bezirksverwaltungsbehörde der Einrichtung)
- Broschüre Rechte und Pflichten
Informationen zum Herunterladen
|
|