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Grundvergütung Kranken- und Unfallversicherung Angemessene Verpflegung Dienstkleidung Unterbringung am Dienstort  
  Fahrtkosten Wohnkostenbeihilfe Familienunterhalt Zivildienstausweis Weitere
 

Finanzielles

Zivildienstleistende haben Anspruch auf:

  • Grundvergütung
    289,20 Euro pro Monat (Stand 01.01.2010)
     
  • Kranken- und Unfallversicherung
    sowie Befreiung von der Servicegebühr für die e-card und der Rezeptgebühr
     
  • Angemessene Verpflegung
    Naturalverpflegung und/oder Verpflegungsgeld
       
  • Fahrtkosten
    VORTEILScard Zivildienst für kostenloses Bahnfahren mit der ÖBB in ganz Österreich sowie Fahrtkostenvergütung für tägliche Fahrten (bzw. bei Unterbringung am Dienstort für vier einfache Fahrten) mit anderen öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohn- und Dienstort (ausgenommen ÖBB-Tickets)
     
  • Dienstkleidung
    und deren Reinigung, soweit es die Art der Dienstleistung oder des Einsatzes erfordert
     
  • Unterbringung am Dienstort
    wenn die tägliche Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohn- und Dienstort mehr als 2 Stunden (Hin- und Rückfahrt zusammen) beträgt bzw. wenn die Dienstleistung es erfordert 
     
  • Wohnkostenbeihilfe
    für die Beibehaltung der eigenen Wohnung (Antrag bei Bezirksverwaltungsbehörde des Hauptwohnsitzes)
     
  • Familienunterhalt 
    für Unterhaltspflichtige, z.B. Ehefrau, eigene Kinder (Antrag bei Bezirksverwaltungsbehörde des Hauptwohnsitzes)
     
  • Familienbeihilfe ("Kinderbeihilfe")
    Während des Zivildienstes steht Volljährigen keine Familienbeihilfe („Kinderbeihilfe“) zu. Ein Anspruch besteht nur für eigene Kinder des Zivildienstleistenden.
     
  • Zivildienstausweis
    ermöglicht Vergünstigungen bei einigen Veranstaltungen (Antrag bei Bezirksverwaltungsbehörde der Einrichtung)
     
  • Befreiung von GIS-Gebühren (nur auf Antrag)
     
  • Broschüre Rechte und Pflichten
    Informationen zum Herunterladen

 

 
  Zivildienstserviceagentur, Paulanergasse 7-9,
1040 Wien, Telefon: +43-(0)1-585 47 09-0