Kranken- und Unfallversicherung (Sozialversicherung) |
Zivildienstleistende und ihre mitversicherten Angehörigen sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz kranken- und unfallversichert. Sie sind von der Service-Gebühr für die e-card und von der Rezeptgebühr für Arzneimittel befreit.
Die An- und Abmeldung beim Sozialversicherungsträger erfolgt durch die Zivildienstserviceagentur. Ein Zivildienstleistender wird dabei bei jener Gebietskrankenkasse versichert, in deren Sprengel er seinen Hauptwohnsitz hat.
Informationen über die notwendigen Meldepflichten eines Zivildienstleistenden bei Krankheit finden Sie unter Krankenstand und Dienstverhinderung
Bei Fragen zum Versicherungsschutz nach Ende des Zivildienstes wenden Sie sich bitte an die zuständige Gebietskrankenkasse.
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