Startseite   Platzangebot   Suche von A-Z   Kontakt
 
Weg zum Zivildienst
Platzangebot
Finanzielles
Rechte und Pflichten
Formulare, Gesetze, Downloads
Widerruf/Erlöschen der Zivildienstpflicht
Einrichtung werden
Zivildiener des Jahres
Auslandsdienst
Historisches
FAQ
Suche von A bis Z
Kontakt
Impressum
Grundvergütung Kranken- und Unfallversicherung Angemessene Verpflegung Dienstkleidung Unterbringung am Dienstort  
  Fahrtkosten Wohnkostenbeihilfe Familienunterhalt Weitere  
 

Kranken- und Unfallversicherung (Sozialversicherung)

Zivildienstleistende und ihre mitversicherten Angehörigen sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz kranken- und unfallversichert. Sie sind von der Service-Gebühr für die e-card und von der Rezeptgebühr für Arzneimittel befreit.

Die An- und Abmeldung beim Sozialversicherungsträger erfolgt durch die Zivildienstserviceagentur. Ein Zivildienstleistender wird dabei bei jener Gebietskrankenkasse versichert, in deren Sprengel er seinen Hauptwohnsitz hat.

Informationen über die notwendigen Meldepflichten eines Zivildienstleistenden bei Krankheit finden Sie unter Krankenstand und Dienstverhinderung

Bei Fragen zum Versicherungsschutz nach Ende des Zivildienstes wenden Sie sich bitte an die zuständige Gebietskrankenkasse.

zurück

Blutdruckmessung; Bildnachweis: Stephan Bauer
 
  Zivildienstserviceagentur, Paulanergasse 7-9,
1040 Wien, Telefon: +43-(0)1-585 47 09-0