Das Bestellformular für die VORTEILScard wird mit dem Zuweisungsbescheid versandt. Der obere Teil des Formulars ist inkl. Foto an die auf dem Antwortkuvert angegebene Adresse zu senden oder bei den ÖBB Personenkassen abzugeben. Der untere Teil verbleibt als "Vorläufige VORTEILScard Zivildienst" beim Zivildienstleistenden und kann ab dem ersten Zuweisungstag bis zum Erhalt der VORTEILScard Zivildienst, längstens jedoch für 2 Monate verwendet werden.
Achtung: Die "Vorläufige VORTEILScard Zivildienst" ist nur mit Zuweisungsbescheid und Lichtbildausweis gültig!
Informationen zu den VORTEILScards der ÖBB erhalten Sie auch unter www.vorteilscard.oebb.at/, bei den Personenkassen der ÖBB oder über die VORTEILScard Hotline 05/1717.
Zivildienstleistende, die nicht bei der Einrichtung untergebracht sind, haben Anspruch auf den Ersatz der täglichen Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohn- und Dienstort (ausgenommen ÖBB-Tickets). Dabei werden die Kosten für die Monatskarte (Netzkarte) erstattet. Den entsprechenden Antrag erhalten Zivildienstleistende zu Dienstbeginn von der Einrichtung.
Beträgt die tägliche Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohn- und Dienstort mehr als zwei Stunden (Hin- und Rückfahrt zusammen), hat der Rechtsträger der Einrichtung dem Zivildienstleistenden eine Unterbringung kostenlos zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall besteht Anspruch auf vier einfache Fahrten pro Monat zwischen Wohnsitz und Dienstort (ausgenommen ÖBB-Tickets).
Achtung: Da für die Benützung der ÖBB die VORTEILScard Zivildienst verwendet werden kann, erhalten Zivildienstleistende ausschließlich Fahrten mit sonstigen öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohn- und Dienstort vergütet. Kosten, die durch die Benützung eines PKWs entstehen, werden nicht erstattet!
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