Was ist der Zivildienst?
Der Zivildienst ist ein Wehrersatzdienst. Das Recht statt des Wehrdienstes Zivildienst zu leisten hat, wer es aus Gewissensgründen ablehnt, Waffengewalt gegen Menschen anzuwenden und daher bei Leistung des Wehrdienstes in Gewissensnot geraten würde. Zivildienst können nur männliche österreichische Staatsbürger leisten, die bei der Stellung (Musterung) als tauglich befunden worden sind.
Der Dienst wird bei Zivildiensteinrichtungen geleistet, dazu zählen unter anderem Rettungsorganisationen, Krankenanstalten, Sozial- oder Behinderteneinrichtungen, die Bereiche Altenbetreuung, Katastrophenhilfe, Sozialhilfe in der Landwirtschaft, Umweltschutz oder Jugendarbeit. Weitere Informationen finden Sie unter Weg zum Zivildienst oder Historisches.
Die Dauer des ordentlichen Zivildienstes beträgt seit 1. Jänner 2006 neun Monate.
Wie werde ich Zivildienstleistender?
Besuchen Sie die Seite Weg zum Zivildienst. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie einen Zivildienstplatz erhalten und welche Fristen zu beachten sind.
Tipp: Bringen Sie die Zivildiensterklärung so rasch wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Tauglichkeitsbescheinigung ein. Informieren Sie sich außerdem rechtzeitig über Zivildiensteinrichtungen, Tätigkeiten, Dienstzeiten und Zuweisungstermine.
Wenn Sie eine Wunscheinrichtung selbst kontaktieren und sich von dieser anfordern lassen, haben Sie eine sehr gute Chance, zu dieser zugewiesen zu werden. Details siehe Platzangebot.
Was ist der Unterschied zwischen „Zivildienstpflichtigen“ und „Zivildienstleistenden“?
Mit Abgabe einer mängelfreien Zivildiensterklärung ist der Antragsteller zivildienstpflichtig. Ab Antritt des ordentlichen Zivildienstes ist er Zivildienstleistender.
Kann ich bei jeder Firma Zivildienst leisten?
Nein. Nur bei behördlich anerkannten Zivildiensteinrichtungen. Eine Liste mit jenen Einrichtungen, die derzeit Zivildienstleistende suchen, finden Sie im Platzangebot.
Kann ich den Zivildienst auf mehrere Jahre aufgeteilt immer in den Sommerferien leisten?
Nein. Gemäß § 7 Abs. 4 ZDG ist der ordentliche Zivildienst ohne Unterbrechung zu leisten. Ausnahme: Wenn ein Zivildienstleistender vorzeitig aus dem Dienst entlassen wird, muss er die restliche Dienstzeit zu einem späteren Zeitpunkt ableisten.
Können auch Frauen zum Zivildienst?
Nein, da Zivildienst ein Wehrersatzdienst ist und für Frauen keine Wehrpflicht besteht. Allerdings gibt es die Möglichkeit, freiwillig bei einer gemeinnützlichen Organisation mitzuarbeiten (z.B. im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres).
Was bedeutet "Rechtsträger", "Einrichtung" und "Einsatzstelle"?
Das Zivildienstgesetz unterscheidet zwischen den Begriffen Rechtsträger, Einrichtung und Einsatzstelle. Rechtsträger sind juristische Personen öffentlichen oder privaten Rechts. Ein Rechtsträger kann eine oder mehrere Einrichtungen und eine Einrichtung eine oder mehrere Einsatzstellen (z.B. Außenstellen, Bezirksstellen) besitzen. Es handelt sich also um verschiedene Organisationseinheiten, die zueinander im Verhältnis von Über- bzw. Unterordnung stehen.
Bsp: Rechtsträger: Österr. Rotes Kreuz, Landesverband NÖ Einrichtung: Rettungs- Krankentransport- u. Katastrophenhilfsdienst d. Österr. Roten Kreuzes, Landesverband NÖ Einsatzstellen: Bezirksstellen in Hollabrunn, Purkersdorf, Scheibbs, Tulln, usw.
Achtung: Von der Zivildienstserviceagentur werden Sie zu einer Einrichtungen zugewiesen. Nach Dienstantritt können Sie von der Einrichtung – selbstständig - zu einer Einsatzstelle weiter zugeteilt werden.
Mein derzeitiger Wohnsitz ist nicht mein Hauptwohnsitz. Ist das ein Problem?
Grundsätzlich werden Sie zu einer Einrichtung zugewiesen, die Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb einer Stunde von Ihrem Hauptwohnsitz aus erreichen können. Falls Sie in der Nähe eines Nebenwohnsitzes zugewiesen werden möchten, müssen Sie dies der Zivildienstserviceagentur rechtzeitig (mehrere Monate vor dem gewünschten Termin!) mitteilen.
In welchen Bundesländern kann ich überhaupt zugewiesen werden?
Grundsätzlich in ganz Österreich. Allerdings darf die Fahrzeit zwischen Wohn- und Dienstort mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Hin- und Rückfahrt zusammen) nicht mehr als 2 Stunden betragen. Wenn die Fahrzeit länger ist oder wenn dies die Art der Dienstleistung erfordert, ist Ihnen vom Rechtsträger der Einrichtung eine Unterbringung zur Verfügung zu stellen.
Ich habe meinen Zivildienst noch nicht angetreten und möchte für mehrere Monate ins Ausland reisen. Wie kann ich sicherstellen, in dieser Zeit nicht zugewiesen zu werden?
Wenn Sie vor Antritt Ihres Zivildienstes länger als sechs Monate ins Ausland reisen wollen, müssen Sie dies der Zivildienstserviceagentur und der Vertretungsbehörde im Ausland mitteilen. Bestätigungen (z.B. Mietvertrag der Wohnung im Ausland, Arbeitsvertrag, o. dgl.) sind beizulegen. Die Rückverlegung Ihres Wohnsitzes nach Österreich ist binnen drei Wochen erneut an die Zivildienstserviceagentur zu melden.
Wenn Sie Ihren Zivildienst abgeleistet haben, ist eine solche Meldung nicht mehr notwendig.
Bin ich während des Zivildienstes sozialversichert?
Ja, bei der Gebietskrankenkasse Ihres Hauptwohnsitzes. Das bedeutet: Wenn Sie z.B. in Oberösterreich Zivildienst leisten, Ihren Hauptwohnsitz jedoch in Niederösterreich haben, sind Sie bei der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse unfall- und krankenversichert.
Was muss ich tun, wenn ich krank werde?
Am besten informieren Sie sich unter Krankenstand und Dienstverhinderung.
Wie viele Stunden darf ich pro Woche arbeiten?
Die Dienstzeit wird entsprechend der Dienstzeitverordnung geregelt. Details finden Sie unter Dienstzeit.
Wie viel Urlaub habe ich?
Zwei Wochen, die in Absprache mit der/dem Vorgesetzten konsumiert werden können. Mehr dazu unter Urlaub.
Ich leiste derzeit Zivildienst und möchte im Urlaub ins Ausland fahren. Muss ich dies bei der Zivildienstserviceagentur melden?
Nein. Gute Reise!
Darf ich während des Zivildienstes eine Nebenbeschäftigung ausüben oder studieren?
Ja, allerdings darf eine sonstige Beschäftigung nur in der dienstfreien Zeit ausgeübt werden und die Zivildienstleistung in keiner Weise beeinträchtigen. Steuerrechtliche Fragen zu Bezügen aus einer weiteren Beschäftigung sind mit dem Finanzamt abzuklären.
Warum habe ich im letzten Zivildienstmonat keine Beihilfen (Fahrtkostenvergütung, Wohnkostenbeihilfe, Familienunterhalt) mehr erhalten?
Einige Bezüge aus dem Zivildienst (etwa Grundvergütung, allfällige Fahrtkostenvergütung) werden grundsätzlich monatlich im VORAUS ausbezahlt. Sie haben diese Bezüge also bereits vor dem Monatsersten des letzten Zivildienstmonates erhalten.
Ich habe eine Zivildiensterklärung abgegeben, möchte aber doch zum Bundesheer. Geht das?
Grundsätzlich ja. Die Zivildiensterklärung kann bis spätestens 14 Tage nach Zustellung des Zuweisungsbescheides sowie nach einer etwaigen vorzeitigen Entlassung aus dem Zivildienst widerrufen werden. Für den Antrag klicken Sie bitte auf Formular Widerruf der Zivildiensterklärung.
Weiters können Zivildienstpflichtige, die den Zivildienst bereits vollständig geleistet und das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, das Erlöschen der Zivildienstpflicht beantragen, um im öffentlichen Dienst Schusswaffen führen zu können.
Ich möchte den Jagdschein machen, habe jedoch ein Waffenverbot für 15 Jahre. Gibt es eine Möglichkeit, das Waffenverbot aufzuheben?
Vor dem 1. November 2010 war dies aufgrund des 15-jährigen Waffenverbotes nicht möglich. Durch die Zivildienstgesetz-Novelle 2010, die mit 1. November 2010 in Kraft getreten ist, können nun jedoch in begründeten Fällen für Jäger, Sportschützen und Mitglieder von Schützenvereinen mit Bescheid der Sicherheitsdirektion Ausnahmen vom Verbot des Erwerbes und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen erteilt werden. Weitere Informationen erhalten Sie von der Sicherheitsdirektion. |