Zivildienst in Österreich

Über den Zivildienst

In Österreich besteht die allgemeine Wehrpflicht für alle männlichen österreichischen Staatsbürger vom 17. bis zum 50. Geburtstag (bzw. in Sonderfällen bis zum 65. Geburtstag). Der Zivildienst ist ein Wehrersatzdienst aus Gewissensgründen. Voraussetzungen zur Leistung des Zivildienstes sind die Tauglichkeit bei der Stellung und die rechtzeitige Abgabe der Zivildiensterklärung. Für die Abwicklung des Zivildienstes ist die Zivildienstserviceagentur zuständig, eine Bundesbehörde, die dem Bundeskanzleramt unterstellt ist. In den letzten Jahren haben sich rund 45 Prozent der tauglichen Wehrpflichtigen dazu entschieden, Zivildienst zu leisten, rund 14.500 Zivildienstleistende wurden jährlich den Einrichtungen zugewiesen. Mehr unter: Der Weg zum Zivildienst