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Geschichte

Im Jahre 1933 entschloss sich die damalige Bundesregierung, das Sicherheitswesen den Ländern zu entziehen und zur Vollziehung dieser Aufgaben Sicherheitsdirektoren in den Ländern einzusetzen: Gestützt auf das kriegswirtschaftliche Ermächtigungsgesetz (RGBl. 307/1917) wurden in der Verordnung der Bundesregierung vom 13.6.1933 die Sicherheitsdirektoren als dem Bundeskanzleramt unmittelbar unterstellte Bundesbehörden eingerichtet und ihnen die bisher von den Landeshauptmännern ausgeübten Sicherheitsagenden übertragen.

Während die meisten Länder schlussendlich mit der Besetzung dieser Funktion mit Sicherheitsexperten aus anderen Bundesländern (aus dem gehobenen Polizei- oder Militärdienst oder aus der Landesverwaltung) einverstanden waren, wollte Tirol diese Funktion mit einem Politiker, dem für Sicherheitsfragen zuständigen Landesrat Dr. Richard Steidle, besetzen. Dieser Tiroler Forderung wurde nach zähem Ringen schließlich Rechnung getragen. Steidle wurde etliche Zeit nach der Ernennung der übrigen Sicherheitsdirektoren gesondert bestellt und nahm als erster Sicherheitsdirektor von Tirol seine Tätigkeit im einstmaligen Statthaltereigebäude in der Innsbrucker Herrengasse auf. Schon wenige Monate später nahm der Bezirkshauptmann von Reutte, Dr. Anton Mörl, diese Position ein und leitete die neue Sicherheitsbehörde in Tirol während der turbulenten Vorkriegsjahre unter widrigsten Arbeitsbedingungen, schwierigsten politischen Situationen und persönlichen Schicksalsschlägen.

Mit dem 13.3.1938, dem Tag, an dem die Erste Republik ihre Selbständigkeit verlor und Österreich dem Deutschen Reich eingegliedert wurde, ging die politische Leitung des Landes an den "Reichsstatthalter" über. Die neuen Machthaber lösten die Sicherheitsdirektionen auf und errichteten in Tirol - wie in den anderen Bundesländern auch - eine Gestapo-Leitstelle.

Nach Kriegsende, im Jahre 1945, genehmigten die Besatzungsmächte die Wiedererrichtung der Sicherheitsdirektionen. Die Geheime Staatspolizei und ihre Dienststellen wurden durch das Behördenüberleitungsgesetz aufgelöst, deren Agenden gingen auf die sachlich und örtlich in Betracht kommenden Sicherheitsbehörden über. Jene Aufgaben, die zuvor von den Reichsstatthaltern auf dem Gebiet des öffentlichen Sicherheitswesens geführt worden waren, sollten nunmehr von den Sicherheitsdirektionen wahrgenommen werden; als Sicherheitsbehörde, die direkt der im Staatsamt für Inneres (später: Bundesministerium für Inneres) eingerichteten Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit untergeordnet war. Die entsprechende Verordung wurde allerdings erst im Februar 1949 (BGBl. 74/1949) erlassen.

In Tirol war bereits 1946 Dr. Vitus Windhofer zum Sicherheitsdirektor bestellt worden; die Sicherheitsdirektion für das Bundeland Tirol übersiedelte in das alte Landhaus in der Maria-Theresien-Straße, wo sie nach wie vor ihren Sitz hat.


Die Sicherheitsdirektoren in Tirol:

Dr. Richard Steidle

17.07.1933 - 18.12.1933

HR Dr. Anton Mörl 

26.12.1933 - 11.03.1938

HR Dr. Vitus Windhofer

1946 - 1952

HR Dr. Max Stocker

01.10.1952 - 31.12.1973

HR Dr. Eduard Obrist

01.01.1974 - 31.12.1980

HR Dr. Adolf Platzgummer

01.01.1981 - 30.06.1992

HR Mag. Ferdinand Knapp

01.07.1992 - 31.07.2001

Dr. Hans Ebenbichler

seit 12.11.2001

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  Sicherheitsdirektion für das Bundesland Tirol
6021 Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 43, Telefon: +43 -(0)512 5900 75-0