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 | Über uns
Im Juli 1933 wurde in jedem Bundesland Österreichs eine Sicherheitsdirektion eingerichtet, die direkt dem Bundesministerium für Inneres unterstellt ist. Nach der Okkupation Österreichs durch das Deutsche Reich wurden die Sicherheitsdirektionen abgeschafft, im Jahre 1945 jedoch wieder, entsprechend dem österreichischen Behördenaufbau, neu eingerichtet.
Während sich die Sicherheitsdirektionen rechtlich zunächst auf das Behördenüberleitungsgesetz 1945 und eine Verordnung des Bundesministers für Inneres aus dem Jahre 1946 stützten, sind diese Behörden nunmehr im Artikel 78 des Bundes-Verfassungsgesetzes und in § 4 des Sicherheitspolizeigesetzes (Bundesgesetz vom 03.10.1991 über die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die Ausübung der Sicherheitspolizei (Sicherheitspolizeigesetz - SPG) BGBl. Nr. 566/1991 i.d.g.F.) verankert.
Die Sicherheitsdirektionen führen in der österreichischen Sicherheitsverwaltung wichtige Funktionen aus. Sie sind als Filialen des Bundesministeriums für Inneres in den Bundesländern anzusehen. Die Bedeutung dieser Behörden geht nicht zuletzt aus ihrer Positionierung innerhalb des organisatorischen Aufbaues der österreichischen Sicherheitsverwaltung hervor.
Die Sicherheitsdirektion ist eine monokratisch organisierte Behörde und für den Bereich des jeweiligen Bundeslandes zuständig. Als oberste Sicherheitsbehörde des Bundeslandes wird sie vom Sicherheitsdirektor geführt. |
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Sicherheitsdirektion für das Bundesland Salzburg 5020 Salzburg, Alpenstraße 90, Telefon: +43 -(0)662 6383-0
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