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Gemeinschaftsagenturen sind ein wichtiger Bestandteil der Umsetzung europäischer Politik. Sie unterscheiden sich nach Größe und Aufgabe erheblich voneinander, weisen aber eine gemeinsame Grundstruktur und eine ähnliche Funktionsweise auf. Als Körperschaften des europäischen öffentlichen Rechts sind sie von den Organen der Gemeinschaft getrennt und verfügen über eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie werden durch einen EU-Rechtsakt zur Ausübung ganz bestimmter technischer, wissenschaftlicher oder verwaltungstechnischer Aufgaben errichtet.
Auch zur Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten bei der gemeinsamen Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität und dem Schutz der EU-Außengrenzen wurden EU-Agenturen gegründet. Diese Agenturen sind darauf spezialisiert, rasch und effizient auf neue Herausforderungen, die die innere Sicherheit der EU gefährden könnten, zu reagieren.
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