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Der europäische Integrationsprozess basiert auf dem Wunsch, nach dem Zweiten Weltkrieg nie mehr einen bewaffneten Konflikt auf dem Boden des Kontinents zuzulassen.
Seit der Vorstellung der Idee einer gemeinsamen Verwaltung der Eisen- und Kohleproduktion der ehemaligen Kriegsgegner Frankreich und Deutschland am 9. Mai 1950 entwickelte sich die darauf gegründete Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl über eine Wirtschaftsgemeinschaft zu einer politischen Union. In dieser werden nun Entscheidungen getroffen, die ganz konkrete Auswirkungen auf jede Unionsbürgerin und jeden Unionsbürger haben.
Auf dieser Seite können Sie sich darüber informieren, wie sich die Europäische Union auf die Bereiche „Öffentliche Sicherheit“ und „Migration“ sowie auf die tägliche Arbeit des Bundesministeriums für Inneres auswirkt.
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