Geschichtliche Entwicklung
Um das Jahr 1200 fanden sich die ersten Ansätze ziviler Stellen, die mit der Erledigung wichtiger polizeilicher Aufgaben betraut waren.
Die erste Polizeiordnung wurde 1507 erlassen; 1747 wird die Stadtwache gegründet.
1882 wurden das Organisationsstatut und die Instruktionsbestimmungen für die städtische Sicherheitswache geschaffen. Ein überarbeitetes Organisationsstatut der städtischen Sicherheitswache blieb vom Jahre 1890 bis zum Jahre 1938 in Kraft. Es sind darin alle Bestimmungen über die Organisation und Gliederung der Wache, über den Zweck derselben, sowie über die Rechte und Pflichten der Wachmänner enthalten.
Mit Verordnung vom 28. Februar 1918 des Ministers des Inneren wurde in Wiener Neustadt ein Polizeikommissariat errichtet.
Die offizielle Umbenennung des Polizeikommissariates in Bundespolizeikommissariat erfolgte durch eine Verordnung des zuständigen Bundesministers, womit der örtliche Wirkungskreis dieser Behörde auf das Gebiet der Stadt Wiener Neustadt eingeschränkt wurde. Diese Verordnung trat am 1. Jänner 1936 in Kraft.
1946 wurde die städtische Sicherheitswache aus ihrer Verbindung mit der Gemeinde gelöst und die Wachebeamten in die Reihen der Bundesbeamten eingegliedert. Die Wache erhielt nun die Bezeichnung Bundessicherheitswache und wurde dem Bundespolizeikommissariat, das bis dahin keinen eigenen Wachkörper hatte, als solcher beigegeben.
Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1977 wurde die Bezeichnung "Bundespolizeidirektion" an Stelle von "Bundespolizeikommissariat" eingeführt.
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