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Chronik

Die Stadt Villach

In einer Urkunde aus dem Jahre 878, durch welche der Hof Treffen vom ostfränkischen König Karlmann dem bayrischen Kloster Oetting als Geschenk übertragen wurde, ist der Name "Villach" erstmals genannt. Im Jahre 1007 stattete Kaiser Heinrich II das von ihm gegründete fränkische Bistum Bamberg mit reichem Besitz in Kärnten, darunter auch mit Villach, aus. Der Hof Villach umfasste zu dieser Zeit das Gebiet zwischen Villacher Alpe und der Gailmündung. Am 8. Februar 1060 verlieh König Heinrich IV. an Bischof Gunther von Bamberg das Marktrecht für Villach. 1240 wird Villach erstmals als "civitas" bezeichnet und führt seitdem die Adlerklaue in ihrem Stadtwappen.

Während seiner gesamten Entwicklungszeit (Hof - Markt - Stadt - seit 1931 Statutarstadt) war Villach immer ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt und deshalb auch Anziehungspunkt für Handel,- Gewerbe und Kultur. Dies hatte auch ein ständiges Anwachsen der Bevölkerung und damit verbunden ein Ausdehnen der Stadtgrenzen zur Folge. Die letzte größere Ausdehnung erfolgte im Jahre 1973 durch die Eingemeindung der Gebiete Landskron, Fellach, Maria Gail sowie Teilstücken der Gemeinden Kellerberg und Treffen. Zurzeit hat Villach knapp über 57.000 Einwohner und umfasst eine Fläche von 134,85 Quadratkilometer.

Ereignisse wie Carinthischer Sommer, Villacher Fasching oder Villacher Kirchtag aber auch die nach wie vor sowohl im Straßen- als auch im Schienenverkehr bedeutende Lage der Stadt sowie deren Exklusivität als Kur- und Erholungsort, bürgen dafür, dass Villach nicht nur national sondern auch international bekannt ist.

Die Bundespolizei in Villach

Die Errichtung einer Bundespolizeibehörde in Villach erfolgte durch eine gesetzesvertretende Verordnung der Bundesregierung vom 28. August 1931 mit Wirksamkeit vom 1. September 1931.

Bis zur Erlassung dieser Verordnung wurden die "polizeilichen" Aufgaben durch die verschiedensten Institutionen wahrgenommen und bedurfte es eines langwierigen Weges bis letztendlich offiziell eine Bundespolizeibehörde eingesetzt wurde.

Als ersten Vorläufer der Polizei könnte man sicherlich eine Art Bürgergarde, welche Mitte des 16. Jahrhunderts errichtet wurde, ansehen. Der Grund für diese Bürgergarde sollte laut einer Chronik aus dem Jahre 1889 (Verfasser Karl Ghon) das Verweilen Kaiser Karl V. in Villach, nach seiner Flucht aus Innsbruck im Jahre 1552, gewesen sein. Damals beschlossen die angesehensten Bürger von Villach, vor Ankunft des Kaisers, eine "Stadtguardia" zum Schutz des Kaisers zu errichten. Aus dieser "Stadtguardia" ging dann das Villacher Bürgerkorps hervor. Im Jahre 1808 erließ Kaiser Franz I. ein Landwehrpatent, in welchem festgehalten wurde, dass "diejenigen Klassen der Staatsbewohner, die keineswegs zur Landwehr geeignet waren, für die Einhaltung der inneren Ordnung zu wirken haben". Ein eindeutiger Hinweis auf das Bürgerkorps ließ sich daraus nicht ableiten. Jedoch suchte die Bürgerschaft im Jahre 1835 (Regent Kaiser Ferdinand I.) um den Fortbestand des Bürgerkorps an, wobei von der Bezirksobrigkeit Villachs als Zweck unter anderem "die Beistellung von Wachen in Stunden der Gefahr und bei sonstigem Drang" angegeben wurde. Mit Hofdekret vom 2. April 1836 wurde der Fortbestand des Bürgerkorps bewilligt.

Im Sommer 1848 wurde neben dem Bürgerkorps eine Nationalgarde errichtet, welche abwechselnd mit dem Bürgerkorps den Sicherheitsdienst in der Stadt und deren Umgebung versahen. In einem Gemeinderatssitzungsprotokoll vom 26. November 1849 ist folgender Vermerk angebracht: "Nachdem sich in neuerer Zeit eine Menge Lumpengesindel in der Stadt und Umgebung herumtreibt, so erheischt es die Notwendigkeit, dass abermals ein strenger Patrouillendienst eingeführt werde. Es fragt sich daher, ob in Hinkunft die nächtlichen Patrouillen die Garde versehen oder ob eine Polizeiwache eingeführt werden soll." Es wurde beschlossen keine Polizeiwache einzuführen. Erst nachdem sich 1849 die Nationalgarde und im Jahre 1852 das Bürgerkorps aufgelöst hatte, wurde im Juni 1852 die Polizeiwache eingeführt. Es wurden zwei Personen (Amtsdiener Bayer und J. Schönemann) mit Monatsgehalt (15 Gulden) und Uniform als Polizeimänner eingestellt. Im Jahre 1913 zählte man bereits einen Wachkommandanten, drei Wachführer und 23 Wachmänner.

Im Jahre 1912 gab es zuvor schon die ersten Bemühungen um die Verbundlichung der Polizei, welche jedoch durch den Kriegsausbruch verhindert wurden. Im Jahr 1919 nahm das Staatsamt für Inneres im Zuge der geplanten gesamtstädtischen Polizeireform die Frage der Verbundlichung der Villacher Gemeindepolizei wieder auf. Aufgrund der stattfindenden Verhandlungen über die Verfassungsreform und die damit zusammenhängenden Fragen der verfassungsrechtlichen Stellung der staatlichen Polizeibehörden mussten die dafür eingeleiteten Vorbereitungen wieder abgebrochen werden.

Erst im Jahre 1921 griff der damalige Bürgermeister der Stadt Villach, Gymnasialprofessor Dr. Pomaroli, die Frage der Verbundlichung der Polizei wieder auf. Die Verhandlungen mussten abermals abgebrochen werden, da eine zweckmäßige Unterbringung eines Bundespolizeikommissariates und der Beamten nicht möglich war. Man gab aber die Bemühungen nicht auf und konnte schließlich ein geeignetes Gebäude am Villacher Hauptplatz für die Unterbringung der Bundespolizei finden. Aufgrund der bereits erwähnten Verordnung wurden schließlich am 31. August 1931 die Geschäfte der Ortspolizei und der staatspolizeilichen Belange in einer feierlichen Übergabe an das Bundespolizeikommissariat übertragen. Erster Amtsleiter (bis zum Jahre 1937) war Oberpolizeirat Kohlmann, welcher vor dem 1. Weltkrieg Konzeptsbeamter bei der kk. Polizeidirektion Czernovitz/Bukowina war.

Nach dem Einmarsch deutscher Truppen in Österreich im März 1938 verlor das Bundespolizeikommissariat Villach seine selbstständige Behördenstellung. Das Bundespolizeikommissariat Klagenfurt wurde zur Polizeidirektion erhoben und gleichzeitig Villach als Polizeiamt eingerichtet und Klagenfurt unterstellt.

Nach Kriegsende sollte das Bundespolizeikommissariat Villach, in Unterordnung unter die Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit, laut dem Behördenüberleitungsgesetz vom Jahre 1945 wiedererrichtet werden. Die Trennung von Klagenfurt erfolgte jedoch erst im Jahre 1948. Polizeirat Dr. Roeder wurde zum Amtsleiter bestellt.

Unter seiner Amtsleitung kam es zum Neubau des Polizeigebäudes in der Trattengasse, welches am 23. Mai 1958 seiner Bestimmung übergeben wurde. Nach seiner Ruhestandsversetzung wurde mit 1. Jänner 1972 Hofrat Dr. Tillian zum Nachfolger bestellt. In seine Amtszeit fiel im Jahre 1973 die eingangs erwähnte Eingemeindung von zahlreichen umliegenden Gemeinden, welche eine nicht unerhebliche Vergrößerung des zuständigen Überwachungsbereiches zur Folge hatte. Aufgrund einer schweren Erkrankung schied Dr. Tillian im Jahre 1976 aus dem Polizeidienst aus. Es folgte ihm Ministerialrat Mag. Mötz, welcher bis dahin bei der Gruppe Bundespolizei im Bundesministerium für Inneres Dienst versah. Unter seiner Ära wurde das Bundespolizeikommissariat Villach mit Verordnung der Bundesregierung vom 7. Dezember 1976 zur Bundespolizeidirektion umbenannt. Der örtliche Wirkungsbereich wurde, neben dem Gebiet der zuständigen Gemeinde, zusätzlich auf den Bereich der Bahnhöfe Rosenbach und Spittal-Millstättersee, die Gleiskörper der über Villach fahrenden Eisenbahnstrecken zwischen dem Bahnhof Spittal-Millstättersee und der Bundesgrenze bei Rosenbach, sowie dem Gleiskörper der über Weizelsdorf fahrenden Eisenbahnstrecke zwischen Klagenfurt und der Bundesgrenze bei Rosenbach zum Zwecke der Grenzkontrolle erstreckt.

Dies bedeutete eine weitere Einschränkung des örtlichen Zuständigkeitsbereiches.

Wurde nämlich in der gesetzesvertretenden Verordnung von 1931 noch die Bahnhofsterritorien von Rosenbach, Thörl-Maglern und Arnoldstein, sowie der Straßenzug zwischen dem Bahnhof Thörl-Maglern und der Bundesgrenze zu Italien zum Zwecke der Grenzkontrolle unter die Obhut der Bundespolizei gestellt und fiel bereits mit Beginn des Jahres 1970 die Zuständigkeit für den Grenzbereich Thörl-Maglern, so wurde mit der gegenständlichen Verordnung auch der Grenzbereich Arnoldstein aus dem Zuständigkeitsbereich ausgeschlossen. Es verblieb dadurch nur mehr der Grenzkontrollbereich Rosenbach, der jedoch mit 31. Dezember 1998 an die Grenzgendarmerie abgegeben wurde.

Mit 1. April 1986 wurde Hofrat Dr. Leitner, er folgte Ministerialrat Mag. Mötz, zum Polizeidirektor der Bundespolizeidirektion Villach ernannt. In seiner Amtszeit wurde in den Jahren 1992 bis 1994 der Zu- und Umbau der Polizeidirektion geplant. Im September 1994 wurde mit dem Zubau begonnen, welcher im August 1996 fertig gestellt wurde. In dem neuen Zubau, der sowohl architektonisch als auch mit seinen künstlerischen Elementen sicherlich zu einem der schönsten Polizeiunterkünften in Österreich zählt, wurden das Polizeigefangenenhaus, das Zentralinspektorat mit der Einsatzleitstelle sowie die Zentralküche und eine Kantine untergebracht. Der Umbau des alten Gebäudes wurde 1999 abgeschlossen. Es wurde dadurch allen 341 Bediensteten (71 Verwaltung, 204 Sicherheitswache, 50 Kriminaldienst) ein optimales Arbeitsumfeld für die Erfüllung ihrer Aufgabenbereiche geschaffen.

Besonders erwähnenswert ist die im Zuge des Umbaues neu errichtete Raumschießanlage, welche nach den modernsten technischen Standards ausgeführt wurde (Schießkino und eine mikrocomputergesteuerte Anlage, welche eine elektronische Auswertung der Schießübungen ermöglicht). Sie wurde unter dem Gebäude errichtet und ermöglicht Schießübungen auf Distanzen bis zu 50 Meter.

Nach 16 Jahren trat Hofrat Dr. Leitner in den Ruhestand. Er war somit einer der längstdienenden Polizeidirektoren Österreichs. Ihm folgte am 07. Jänner 2003 Maga. Esther Krug als erste Polizeidirektorin in Villach.

Bis zur Polizeireform vom 1. Juli 2005 gliederte sich die Bundespolizeidirektion in vier Abteilungen: Präsidialabteilung, Kriminalpolizeiliche Abteilung, Verwaltungspolizeiliche Abteilung und Abteilung für Sonstige Sicherheitsverwaltung. Außerdem unterstanden dem Behördenleiter das Zentralinspektorat (alle uniformierten Beamten) und das Kriminalbeamteninspektorat.

Seit der Reform gibt es nur mehr zwei Abteilungen, die Sicherheits- und Kriminalpolizeiliche Abteilung und die Verwaltungspolizeiliche Abteilung. Die Wachkörper wurden ausgegliedert und unterstehen nun dem neu geschaffenen Stadtpolizeikommando als Dienstbehörde. Die Bundespolizeidirektion bleibt zuständige Sicherheitsbehörde und übt die Fachaufsicht aus.

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  Bundespolizeidirektion Villach
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