Über unsere Bundespolizeidirektion
Im Jahr 1938 unterzeichneten der Bund und die Stadtgemeinde St. Pölten ein Übereinkommen über die Errichtung einer Bundespolizeibehörde und neun Wachzimmern. Nach nur zwölf Tagen kam es Übernahme durch die Deutsche Polizei bis zum Kriegsende. Gegen Kriegsende kam es zum Widerstand durch patriotisch gesinnte Beamte, durch Verhandlungen mit der anrückenden russischen Armee sollte die Stadt vor weiteren Opfern und noch größerer Zerstörung bewahrt werden. Durch Verrat wurde das Vorhaben zunichte gemacht und insgesamt sieben Personen nur zwei Tage vor Eintreffen der Sowjetarmee hingerichtet.
Mit Einsetzung der provisorischen Regierung in der 2. Republik kam es zur Wiederaufnahme der Tätigkeit einer österreichischen Polizeibehörde. Nach Abzug der russischen Besatzungsmacht wurde die Polizei technisch aufgerüstet und Spezialeinheiten wie das Verkehrsunfallkommando, die Funkstreife, die Diensthundestaffel, die motorisierte Verkehrsgruppe, der Kriminalpolizeiliche Beratungsdienst installiert. Diese Einheiten hatten bis zur Polizeireform im Jahre 2005 Bestand.
Die Bundespolizeidirektion St. Pölten als Sicherheitsbehörde 1. Instanz gliedert sich heute in die Abteilungen:
Behördenleitung mit den Referaten
- Präsidialreferat
- Polizeiärztlicher Dienst
- Wirtschaftsverwaltungsdienst
Abteilung 1 – Sicherheits- und Kriminalpolizeiliche Abteilung mit den Referaten
- Sicherheitspolizeilicher Erhebungsdienst
- Sicherheits- und Kriminalpolizeiliches Referat
- Fremdenpolizei
- Vereins-, Veranstaltungs-, Waffen- und Versammlungswesen
Abteilung 2 – Verwaltungspolizeiliche Abteilung mit den Referaten
- Verwaltungspolizeilicher Erhebungsdienst
- Strafamt
- Verkehrsamt
Jeder Abteilung ist ein eigenes Sekretariat beigegeben.
Im Amtsgebäude ist neben der Sicherheitsverwaltung auch das Stadtpolizeikommando St. Pölten und die Polizeiinspektion Linzer Straße untergebracht. |