E-Mail BPD-L-Strafamt@polizei.gv.at Telefon 0732/7803 - 5211
Im Strafamt werden sämtliche Verwaltungsstrafverfahren durchgeführt, für die die Bundespolizeidirektion Linz zuständig ist. Es gibt ca. 40 verschiedene Bundes- und Landesgesetze, die die Strafkompetenz den Bundespolizeibehörden zuweisen. In erster Linie werden bei diesen Strafverfahren Übertretungen der Straßenverkehrsordnung sowie des Kraftfahrgesetzes, also Verkehrsdelikte, geahndet.
Im Verkehrsunfall-Referat werden sämtliche Verkehrsunfallsakte bearbeitet, Verwaltungsstrafverfahren durchgeführt und Gerichtsanzeigen erstattet.
An Strafgeldern werden im Jahr ca. 2,5 Millionen Euro eingehoben; etwa die Hälfte dieser Geldstrafen wird gegen alkoholisierte Fahrzeuglenker verhängt. Im Jahr 2006 wurden aus Anonymverfügungen und bargeldlosen Organmandaten ca. 2 Millionen Euro eingehoben.
Bei Übertretungen der Straßenverkehrsordnung bekommt der jeweilige Straßenerhalter - je nachdem, ob die Übertretung auf einer Bundesstraße, Landesstraße oder Gemeindestraße begangen worden ist - die Strafgelder. Bei den übrigen Bundesgesetzen fließen die verhängten Geldstrafen grundsätzlich dem Bund zu. Bei Übertretung von landesgesetzlichen Vorschriften bekommen die Strafgelder die Sozialhilfeverbände.
Für weitere Informationen steht Ihnen im Bedarfsfall bei der Bundespolizeidirektion Linz das Strafamt gerne zur Verfügung.
|