Sicherheits- und Kriminalpolizeiliche Abteilung (Abt. 1) - Fremdenpolizeiliches Referat
E-Mail BPD-L-Fremdenpolizei@polizei.gv.at Telefon 0732/7803 – 5134, 5136, 5132, 5133
Die Aufgaben, die von den Bediensteten des Fremdenpolizeilichen Referates wahrgenommen werden, bestehen im wesentlichen darin, aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu setzen, fremdenpolizeiliche Überprüfungen für die Aufenthaltsbehörde (in Linz: der Magistrat der Stadt Linz) vorzunehmen, aber auch Dokumente auszustellen.
Aufgrund der Entwicklung im Bereich der organisierten Schlepperei und des Asylwesens stieg die Zahl der fremdenpolizeilichen Amtshandlungen sehr stark an.
Gegen illegal eingereiste, bzw. illegal aufhältige Personen werden Ausweisungen bzw. Aufenthaltsverbote erlassen. Zur Sicherung des Verfahrens und allfälliger Abschiebungen ist es auch sehr oft notwendig, Sicherungsmaßnahmen, wie die Verhängung der Schubhaft zu setzen.
Auch gegen legal in Österreich aufhältige Personen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Aufenthaltsverbote erlassen werden.
Durchschnittlich befinden sich etwa 50 Schubhäftlinge im Polizeianhaltezentrum Linz. Etwa zwei Drittel davon werden von anderen Behörden, auch aus anderen Bundesländern, zugewiesen, weil dort die Haftkapazitäten ausgelastet sind. Die Schubhäftlinge werden von verschiedenen Organisationen bestmöglich betreut, im Polizeianhaltezentrum besucht und erhalten rechtlichen Beistand. Die maximale Schubhaftdauer beträgt sechs Monate.
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