Geschichte der BPD Klagenfurt
Auch wenn die Bundespolizeidirektion Klagenfurt 1998 gleichzeitig mit der Eröffnung des Sicherheitszentrums ihr 70-jähriges Bestehen feierte, so umfasst dieser Zeitraum nur einen kleinen Teil der Geschichte des Sicherheitswesens in Klagenfurt.
Bereits nach der Gründung der Stadt durch die Spanheimer Herzöge im 12. Jahrhundert wurde den Sicherheitsbedürfnissen der Bürger durch die Schaffung eines Marktrichters, dem bereits Schergen als Hilfskräfte zur Verfügung standen, Rechnung getragen. Dieser Richter übte die Rechtssprechung in Strafsachen, Zivilrechts- und Verwaltungsrechtsangelegenheiten aus.
Die Ahndung von Kapitalverbrechen blieb jedoch dem herzoglichen Gericht vorbehalten. Der erste bekannte Marktrichter war Ulrich Trost als „Judex de Clagenfurt“, welcher um das Jahr 1198 in Zusammenhang mit Grenzfragen urkundlich erwähnt ist.
Dieser Instution folgte im 16. Jahrhundert die Stadtguardia, die aus dem Hauptmann und sechs Gardisten bestand. Gleichzeitig wurde die Stadt in vier Viertel des Inneren und zwei Viertel des Vorstadtbereiches eingeteilt, welchem die Viertelmeister vorstanden. Jedem Viertel wurde ein Nachtwächter zugewiesen. Damit bestand in der Stadt die erste als Polizei anzusprechende Organisation, welche dem Stadtrichter unmittelbar unterstellt war. Die Stadtguardia blieb bis zur Theresianischen Zeit bestehen.
1789 wurde eine Stadtpolizei unter einem Leutnant errichtet, dem die Viertelmeister zur Besorgung der Polizei einschließlich der Verkehrspolizei beigegeben wurde.
Mit kaiserlicher Entschließung vom 15. Mai 1793 wurde nach dem Muster der Residenzstadt Wien auch für das Herzogtum Kärnten eine dem Landeschef allein untergeordnete Polizeidirektion - ausgestattet mit dem erforderlichen Amtspersonal und einem Exekutivkörper, bestehend aus einem Feldwebel, einem Korporal und 16 Gemeinen - errichtet. Sie wurde jedoch mit dem Ende der Franzosenkriege 1813 aufgelöst.
Aber bereits mit allerhöchster Entschließung vom 5. November 1814 wurde wiederum ein Polizeikommissariat in Klagenfurt als selbständige Polizeibehörde eingesetzt. Im Zuge der Ereignisse des Revolutionsjahres 1848 übernahm zwar die Nationalgarde die Sicherheitskompetenzen, aber erst mit 1. März 1850 hörte dieses k.k. Polizeikommissariat in Klagenfurt als selbständiges Amt zu bestehen auf.
1852 wurde zufolge kaiserlicher Entschließung vom 6. Juni 1851 neuerlich ein eigenes k.k. Polizeikommisssariat in Klagenfurt für die Stadt und die Gemeinden St. Ruprecht, St. Peter, Annabichl, Lendorf und St. Martin errichtet.
Zufolge der kaiserlichen Entschließung vom 19. Jänner 1866 wurde damit begonnen, die Polizeibehörden zahlreicher Städte zu kommunalisieren, somit die lokalpolizeilichen Agenden den Städten zu übergeben. Folge dieser Entschließung war die Auflassung des Polizeikommissariates am 1. April 1866. Während, wie bereits erwähnt, die ortspolizeilichen Agenden bezüglich des Bereiches der Stadt Klagenfurt an diese und bezüglich der in den bisherigen Polizeirayon miteinbezogenen Ortsgemeinden St. Ruprecht, St. Peter, Annabichl, Lendorf, St. Martin, an die Ortsgemeinden übergingen, wurden die staatspolizeilichen Agenden dem Aufgabenkreise des k.k. Landespräsidium zugeordnet.
Die nunmehr geschaffene städtische Sicherheitswache Klagenfurt, die dem Bürgermeister unterstand, versah sodann 70 Jahre lang als Vollzugsorgan des Magistrates die ihr übertragenen ortspolizeilichen Agenden. Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges wurde in den größeren Städten Österreich mit der Verstaatlichung der bestehenden Gemeindepolizeibehörden begonnen.
Auf Grund des Antrages des Stadtmagistrates von Klagenfurt vom 21. Februa 1927 wurde letztendlich mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1928 ein Bundespolizeikommissariat in Klagenfurt gegründet, das bis zur Annexion Österreichs durch das Deutsche Reich im März 1938 bestehen blieb.
Während des Zweiten Weltkrieges wurden bei dem folgenschweren Bombenangriff am 16. Jänner 1944 unter anderem auch das alte Gebäude der Polizeidirektion sowie das ehemalige Gefangenenhaus zerstört. Bei diesem Bombenangriff wurden 413 Wohnhäuser beschädigt und 36 vollkommen zerstört. 227 Menschen kamen ums Leben.
Als nach dem Wiedererstehen eines freien Österreichs auch die Polizeidirektion gemäß des Wiederinkrafttretens der kaiserlichen Entschließung vom 10. Juli 1850 (Organisationsstatut) wieder errichtet wurde, war der Tätigkeitsbereich der Polizeibehörde eng begrenzt und an die Weisungen des britischen PSO (Police Safety Officer), welcher die eigentliche Polizeigewalt innehatte, gebunden. Zum Polizeidirektor unmittelbar nach Kriegsende wurde der Hauptmann a.D. Hans Harter bestellt. Es galt damals in erster Linie das NS-Regime zu liquidieren und für die erst nach und nach wieder aufzubauenden Polizeidienststellen Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen.
Die Behörde war genötigt, ihre Dienststellen in den verschiedenen Bereichen des Stadtgebietes notdürftig unterzubringen. Erst 1953 bekam die Bundespolizeidirektion Klagenfurt durch Errichtung des Amtsgebäudes in der St. Ruprechterstraße 3 an der Stelle des zerstörten ehemaligen Polizeigebäudes eine neue Unterkunft.
Chronologie zur Entstehung des Sicherheitszentrums
Bereits seit den 60er Jahren hat es Bestrebungen gegeben ein Sicherheitszentrum zu schaffen, in dem die Dienststellen der Bundespolizei und der Sicherheitsdirektion zentral untergebracht sind. Pläne wurden gefertigt, die jedoch auf Grund der fehlenden Finanzierungsmöglichkeiten immer wieder zurückgestellt und letztendlich nicht mehr aktualisiert wurden.
Der erste Schritt zur Erstellung eines Gesamtkonzeptes für die Sicherheitsdirektion und die Bundespolizeidirektion aus heutiger Sicht erfolgte am 6. Juli 1989. Mit diesem Datum beauftragte das Bundesministerium für Inneres die Bundesgebäudeverwaltung I über das Wirtschaftsministerium mit der Ausarbeitung eines Raum- und Funktionsprogrammes.
Im August 1993 kam es zur Übertragung der Liegenschaft von der Bundesgebäudeverwaltung I an die Bundesimmobiliengesellschaft. Der Abschluss des Vertrages bedingte, dass der Neu-, Zu- und Ausbau des Sicherheitszentrums im Sinne des Fruchtgenussrahmenvertrages sowie des Einzelvertrages vom Bundesministerium für Inneres bei der Bundesimmobiliengesellschaft zu bestellen war.
Langwierige Verhandlungen zwischen Innenministerium, Finanzministerium und Bundesimmobiliengesellschaft führten schließlich zum Erfolg, sodass am 8. Oktober 1996 der Spatenstich für das Sicherheitszentrum vorgenommen werden konnte. Mit 7. Juli 1998 konnte das Sicherheitszentrum – vorerst formlos – der Sicherheitsdirektion für Kärnten und der Bundespolizeidirektion Klagenfurt zur Nutzung übergeben werden.
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