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Bundespolizeidirektionen

Die Einrichtung der Bundespolizeidirektionen ist im Bundes-Verfassungsgesetz (Artikel 78c) und im Sicherheitspolizeigesetz (§ 8) festgeschrieben.

An der Spitze einer  Bundespolizeidirektion steht der Polizeidirektor, an der Spitze der  Bundespolizeidirektion Wien der Polizeipräsident. Die Bezirks- oder Stadtpolizeikommanden und deren Polizeiinspektionen sind den Bundespolizeidirektionen außer Wien bei der Besorgung der Sicherheitsverwaltung unterstellt. Den Exekutivdienst versehen der Polizeidirektor (Polizeipräsident) und die ihm beigegebenen, zugeteilten oder unmittelbar unterstellten Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes.

Die Errichtung von Bundespolizeidirektionen und die Festsetzung ihres örtlichen Wirkungsbereiches erfolgen durch Verordnung der Bundesregierung.

Die Seiten der Bundespolizeidirektionen:

 

 
  Bundesministerium für Inneres, Postfach 100,
A-1014 Wien, Telefon: +43-(0)1- 53126-0