Gestaltungselement

Aktuelles | Geschäftseinteilung | Notrufnummern | Dienststellen | Kontakt und Impressum | Sitemap

Bundesministerin

Staatssekretär

Aufgabengebiete

Fahndungen

Prävention

Meldestellen

Begutachtungen

Videoportal

Downloadbereich

Termine

Presse

Jobs / Ausschreibungen

Reisepass

Links

Wahlen

Wahlbehörden

Die Durchführung von Wahlen in Österreich obliegt eigenen Wahlbehörden, sie werden jeweils durch einen Vorsitzenden, der der jeweiligen Gebietskörperschaft entstammt, sowie aus Vertretern der politischen Parteien gebildet. Der obersten Wahlbehörde, das ist die Bundeswahlbehörde, gehören überdies zwei Richter an. Für jedes Mitglied einer Wahlbehörde gibt es für den Verhinderungsfall ein Ersatzmitglied.

Unterste Einheit bei den Wahlbehörden ist in kleineren Gemeinden die Gemeindewahlbehörde, in größeren Gemeinden die Sprengelwahlbehörde. Diesen Wahlbehörden obliegt die Abwicklung der Stimmabgabe. Auf eine örtliche Wahlbehörde kommen etwa 400 bis 700 Wahlberechtigte. Auch kleinere Parteien, die aufgrund ihrer Stärke in Wahlbehörden nicht vertreten sind, können in diese Wahlbehörden Vertrauenspersonen und/oder Wahlzeugen/Wahlzeuginnen entsenden.

BM.I Bundesministerium für Inneres, Abteilung III/6, Postfach 100, A-1014 Wien, Telefon: +43-(0)1-53126-2464 |  Kontakt

Öffentliche Sicherheit
Vereinsservice
Innen.Sicher
Sicherheitsdirektionen
Bundespolizeidirektionen
Bundespolizei
Integrationsplattform
Österreichischer Juristentag