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Volksbegehren Sozialstaat Österreich

Der Bundesminister für Inneres hat am 10. Jänner 2002 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Bezeichnung

"Sozialstaat Österreich"

stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:
 

Beginn des Eintragungszeitraumes: 3.April 2002
Ende des Eintragungszeitraumes: 10.April 2002
Stichtag: 27.Februar 2002


Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:

Dem Art. 1 ("Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus") wird ein Abs. 2 angefügt: "Österreich ist ein Sozialstaat. Gesetzgebung und Vollziehung berücksichtigen die soziale Sicherheit und Chancengleichheit der in Österreich lebenden Menschen als eigenständige Ziele. Vor Beschluss eines Gesetzes wird geprüft, wie sich dieses auf die soziale Lage der Betroffenen, die Gleichstellung von Frauen und Männern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt auswirkt (Sozialverträglichkeitsprüfung). Die Absicherung im Fall von Krankheit, Unfall, Behinderung, Alter, Arbeitslosigkeit und Armut erfolgt solidarisch durch öffentlich-rechtliche soziale Sicherungssysteme. Die Finanzierung der Staatsaufgaben orientiert sich am Grundsatz, dass die in Österreich lebenden Menschen einen ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage angemessenen Beitrag leisten."

Dem Antrag war folgende Begründung angeschlossen:

Begründung:

Mit dem Hinweis auf wirtschaftliche Zwänge läuft in Europa seit Jahren eine Offensive zur Schwächung des Sozialstaats. Politik kürzt Leistungen, schwächt Institutionen und untergräbt den Grundsatz der Solidarität.

Propagiert wird die Eigenvorsorge im Fall von Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Alter. Verbesserungen im Bildungswesen, in der Jugendwohlfahrt, bei der Kinderbetreuung und bei sozialen Diensten für Pflegebedürftige werden zugunsten privater Marktlösungen vernachlässigt. Armutsbekämpfung bleibt Lippenbekenntnis.

Neue Probleme wie die soziale Absicherung atypisch Beschäftigter, die Integrationen von ZuwandererInnen oder eine Grundsicherung im Notfall werden nicht als Herausforderungen an einen modernen Sozialstaat begriffen.

In Österreich wird zur Zeit diese Politik gegen den Sozialstaat verschärft: sie schwächt besonders seine vier Hauptsäulen, die Kranken- und Unfallversicherung, die Altersvorsorge, die Arbeitslosenversicherung und das öffentliche Bildungswesen. Gleichzeitig verstärkt sie ihren Einfluss auf die Sozialversicherung und schaltet die Selbstverwaltung weitgehend aus. Unter der Devise "Sozialstaat schlank" wird die Spaltung der Gesellschaft vertieft, Ausgrenzung und Verarmung werden gefördert.

Diese unsoziale Politik richtet sich gegen die Mehrheit der BürgerInnen und begünstigt sogleich die Vermögenden. Denn mit den Sozialkürzungen erspart der Staat den Besserverdienenden einen höheren Beitrag, durch Selbstbehalte in der Krankenversicherung und Senkung von Pensionsansprüchen werden die Sozialbeiträge der Unternehmer vermindert.

Dies gilt im noch höheren Maß für die "Superreichen": sie haben ihre Vermögen in Privatstiftungen untergebracht und leisten deshalb keine nennenswerten Beiträge für das Gemeinwesen.

Diese Entwicklungen unterminieren den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Denn individuelle Freiheit und Demokratie bedürfen der materiellen Absicherung durch den Sozialstaat. Der Sozialstaat trägt zu besseren sozialen Chancen der in Österreich lebenden Menschen bei. Er stellt ein dynamisches Element angesichts der großen sozialen Herausforderungen im 21. Jahrhundert "wie Alterung der Bevölkerung, Wandel der Erwerbsarbeit, Migration, Gleichstellung der Geschlechter" und auch einen produktiven Faktor für die Wirtschaft dar. Der Sozialstaat ist Ausdruck gesellschaftlicher Solidarität. Sozialstaatliche Politik ist für die meisten Menschen in unserer Gesellschaft unverzichtbar.

Dies gilt es in der Verfassung abzusichern. Deshalb initiieren wir eine Kampagne zur Verteidigung und Erneuerung des Sozialstaats. Die Bürgerinnen und Bürger sollen zur Unterstützung eines Volksbegehrens mobilisiert werden, mit den das Prinzip der Sozialstaatlichkeit in der österreichischen Bundesverfassung verankert wird.

Der Einleitungsantrag war am 20. Dezember 2001 eingebracht worden. Dem Einleitungsantrag waren 38.425 Unterstützungserklärungen beigegeben (erforderlich gewesen wären - nach der seit 1. Jänner 1999 geltenden Rechtslage - 7.795 Unterstützungserklärungen).
Damit eine Gesetzesinitiative in Form eines Volksbegehrens zustande kommt, die in parlamentarische Behandlung genommen werden kann, sind 100.000 gültige Eintragungen erforderlich, wobei die Zahl der vorgelegten Unterstützungserklärungen auf diese Eintragungen angerechnet.

Bevollmächtigter:

Dr. Werner VOGT, Arzt

Als Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:

Dr. Stephan SCHULMEISTER, Wirtschaftsforscher

Dr. Emmerich TALOS, Univ.-Prof.

Dr. Ernst BERGER, Arzt

Elisabeth PASCHINGER, Rechtsfürsorgerin

BM.I Bundesministerium für Inneres, Abteilung III/6, Postfach 100, A-1014 Wien, Telefon: +43-(0)1-53126-2464 |  Kontakt

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