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Der Bundesminister für Inneres hat am 10. Oktober 2003 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Bezeichnung
Pensions-Volksbegehren
stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt
Beginn des Eintragungszeitraumes:
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Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
Der Nationalrat wird aufgefordert eine gerechte Pensionsreform unter Berücksichtigung folgender Ziele zu beschließen:
Dem Antrag war folgende Begründung angeschlossen:
Unter dem Deckmantel der sogenannten „Pensionssicherungsreform“ sind mit den Stimmen der Abgeordneten von ÖVP und FPÖ massive Einschnitte bei den Pensionen beschlossen worden. Diese überfallsartigen, radikalen Pensionskürzungen verschärfen die Ungerechtigkeiten im Pensionssystem, statt sie zu reduzieren. Allein bis 2007 summieren sich die Pensionskürzungen auf fast drei Milliarden Euro – der Großteil dieser Summe wird für die Abfangjäger fällig.
So werden die Pensionen der ÖsterreicherInnen gekürzt:
Mit der im Juni 2003 beschlossenen Pensionsreform erfolgte eine massive Pensionskürzung, die Arbeitslosigkeit droht weiter zu steigen. Ausschlaggebend für die erheblichen finanziellen Einbußen sind insbesondere die Senkung des jährlichen Steigerungsbetrages von 2,0 auf 1,78 Prozent, die Erhöhung der Abschläge von 3 auf 4,2 Prozent bei vorzeitigem Pensionsantritt, die Verlängerung des Bemessungszeitraumes von 15 auf 40 Jahre sowie die Nicht-Valorisierung im ersten Pensionsbezugsjahr.
Es wird weder der Vertrauensschutz für ganze Generationen von Einzahlern gewahrt, noch gibt es eine Zukunftssicherung für die heutigen Berufseinsteiger. Diese sogenannte Pensionsreform zielt ausschließlich auf eine kurzfristige Einsparung von fast 3 Milliarden Euro in den nächsten 4 Jahren ab. Am meisten zur Kasse gebeten werden wieder einmal die ASVG-Versicherten.
Es gibt keinen Grund zu derartigen Pensionskürzungen und übereilten Reformen, da sogar die von der ÖVP-FPÖ Bundesregierung einberufene Pensionsreformkommission lediglich einen geringen Anstieg des Finanzierungsbedarfes für Pensionen gegenüber dem heutigen Niveau bei positiver Entwicklung der Erwerbsquote prognostiziert. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt wird der Aufwand von 10,5 Prozent im Jahr 2000 auf 11,5 Prozent im Jahr 2050 steigen. Der Höchstwert liegt bei 12,8 Prozent im Jahr 2035.
Es handelt sich also um eine durchaus zu bewältigende Herausforderung. Der Mehrbedarf kann – ohne Pensionskürzungen oder schmerzhafte Beitragserhöhungen – durch Maßnahmen wie einer Anhebung der Erwerbsquote, einer Verbreiterung der Basis der Finanzierung, Transparenz und Kostenwahrheit bei den Ersatzzeiten, Vereinheitlichung der Beitragssätze, Gestaltung des Pensionsalters unter Rücksichtnahme auf Arbeitsmarkt und Lebensplanung, Erhaltung der Gesundheit und der Arbeitsfähigkeit sowie Sicherung der Arbeitsplätze etc. finanziert werden.
Keineswegs dramatisch ist auch die Entwicklung des Bundeszuschusses zu den Pensionen. Dieser wird sogar von 3,1% des BIP im Jahr 2003 auf 2,9% im Jahr 2007 sinken! Diese Zahlen stammen nicht von Regierungsgegnern, sondern aus dem Regierungsentwurf zur Pensionsreform und belegen, dass es die von der Regierung behauptete „Explosion“ beim Bundeszuschuss nicht gibt. Der Grund für diese sinkenden Zuschüsse sind die Pensionsreformen der letzten Jahre.
Wenn die Bundesregierung trotz dieses sinkenden Bundesbeitrages Finanzierungsprobleme angibt, dann liegt die Ursache dafür bei den Fehlern der ÖVP-FPÖ Regierung. Den Pensionsversicherungen fehlen jene Geldmittel, die jahrelang aus den Fonds des Arbeitsmarktservice (AMS), des Familienlastenausgleichs (FLAF) und der Insolvenzreserve überwiesen worden sind. Die Bundesregierung hat aber - um die Budgetzahlen zu schönen - diese Töpfe ausgeräumt. Jetzt sind sie leer. Das Problem ist also hausgemacht.
Arbeitslosigkeit wird explodieren:
Mehr als die Hälfte der heute ihre Pension Antretenden ist arbeitslos oder krank. Wer ältere ArbeitnehmerInnen bei vorzeitigem Pensionsantritt bestraft oder ihnen den Weg in eine Frühpension versperrt, drängt sie in Arbeitslosigkeit oder Krankenstand - bei wesentlich geringerem Einkommen. Damit wird kein Finanzierungsproblem gelöst, sondern die Kosten nur von der Pensionsversicherung in die Arbeitslosen- und Krankenversicherung verschoben.
Durch die Anhebung des Pensionsantrittsalters auf 65 bzw. 60 Jahre wird die Arbeitslosigkeit massiv steigen. 85.000 ältere ArbeitnehmerInnen werden arbeitslos und werden keinen Arbeitsplatz mehr finden. Bis zu 45.000 Jugendliche werden durch fehlende Frühpensionierungen nicht am Arbeitsmarkt unterkommen.
Neue Armut im Alter:
Derzeit beziehen ca. 230.000 ÖsterreicherInnen, deren Eigenpension nicht ausreicht, eine Ausgleichszulage. Durch die Pensionskürzungen wird sich diese Gruppe drastisch vergrößern. Etwa ein Drittel aller PensionistInnen hat nur knapp mehr als die Ausgleichszulage von 643 €. Die massiven Pensionskürzungen bedrohen die Existenz dieser Menschen. Die Einrichtung eines Härtefonds ist ein „Gnadenakt“. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gelder aus dem Fonds, der völlig unzureichend dotiert ist. Die Betreffenden werden zu Bittstellern gemacht. Nur ein Teil der Bezieher niedriger Pensionen, darunter kaum Frauen, verfügt über ausreichend Beitragsjahre, um aus dem Härtefonds überhaupt Mittel zu bekommen. Diese Einmalzahlungen sind außerdem völlig ungenügend, um die lebenslangen Pensionskürzungen auszugleichen. Bei einer Pensionsbezugsdauer von 20 Jahren würden auf einen Bezieher einer niedrigen Pension pro Monat nicht einmal 2 € entfallen!
Frauen:
Frauen, die wegen ihrer geringeren Aktiveinkommen ohnehin bereits benachteiligt sind, werden besonders getroffen. Der längere Durchrechnungszeitraum führt insbesondere bei Teilzeitbeschäftigung und Beschäftigungslücken durch Kindererziehung zu massiven Pensionskürzungen. Bei den Frauen in Pension erreicht schon jetzt nicht einmal die Hälfte die Höhe der Ausgleichzulage. Bereits jetzt sind fast drei Viertel der AusgleichszulagenbezieherInnen weiblich. Neben der Pensionskürzung von bis zu 10%, die Frauen aufgrund ihrer niedrigen Pensionen härter trifft als Männer, werden Frauen von der Abschaffung der vorzeitigen Alterspensionen überdurchschnittlich beeinträchtigt. (So beträgt z.B. der Frauenanteil bei der vorzeitigen Alterspension wegen Arbeitslosigkeit 80% !).
Unter 35-Jährige:
Ab 2004 soll es ein beitragsorientiertes Pensionskonto für alle unter 35-Jährigen geben. Da die Deckelung der Verluste mit der Einführung des Pensionskontos endet, drohen den unter 35-Jährigen massive Pensionsverluste! Ein rein beitragsdefiniertes Pensionskonto hätte laut Berechnungen des IHS folgende Kürzungen zur Folge: Männerpensionen minus 42%, Frauenpensionen minus 48%!Den Jungen droht somit die Armutsfalle!
ArbeitnehmerInnen mit langer Versicherungsdauer:
Sogar Menschen, die ihr ganzes Leben gearbeitet haben, sind von den Kürzungen betroffen und verlieren massiv. Auch jene, die 45 volle Beitragsjahre zusammenbringen, verlieren bis zu 12% ihrer Pension, das entspricht 1,7 Monatspensionen!
Ältere Arbeitslose:
Wer vor dem Pensionsantrittsalter seine Arbeit verliert, erhält künftig ein „Altersübergangsgeld“ in der Höhe seines Arbeitslosengeldbezugs plus 25% Zuschlag. Dieses „Altersübergangsgeld“ kann bis zu einem Viertel unter der bisher ausbezahlten Pension liegen. Das Altersübergangsgeld gibt es außerdem nur für Personen, die spätestens 2006 das bisherige Pensionsantrittsalter 61,5 bzw. 56,5 Jahren erreichen. Danach gibt es nur Notstandshilfe oder – wegen der Anrechnung des Einkommens des Partners – gar keine Leistung.
Unsichere Kapitalmärkte:
Die Menschen werden in eine private Vorsorge gedrängt, die sich viele nicht leisten können und etliche Nachteile in sich birgt. Jeder zweite Österreicher verdient monatlich weniger als 1280 € netto. Da bleibt für die private Vorsorge nicht viel übrig. Außerdem haben ältere Personen durch die fehlenden Übergangsregelungen keine Möglichkeit zur Eigenvorsorge.
Nachteile des Kapitaldeckungsverfahrens:
- es ist unsicher, weil es von den Börsenkursen abhängig ist
- es ist teuer – die Verwaltungskosten bei Privatversicherungen betragen ein Vielfaches der staatlichen Pensionsversicherung
- es löst die Probleme, die sich aufgrund der zunehmenden „Alterung der Gesellschaft“ ergeben, nicht. Im Gegenteil: Wenn z.B. im Jahr 2030 viele ihre als private Eigenvorsorge angesparten Wertanlagen verkaufen müssen, um eine Privatpension zu erhalten, und entsprechend wenig Junge da sind, die diese Wertpapiere, Aktien, Fondsanteile, etc. kaufen, verfällt der Preis und damit die erhofften Pensionen.
- durch ein stärker auf private Eigenvorsorge ausgerichtetes System wird ein Pensionssystem insgesamt nicht billiger, sondern nur anders finanziert: Die Kosten tragen allein die ArbeitnehmerInnen, die Arbeitgeber zahlen dabei nicht mit.
Durch die im Juni 2003 beschlossene Pensionsreform werden die Pensionen nicht gesichert, sondern nur gekürzt! Notwendig ist daher ein einheitliches Pensionssystem für alle Bevölkerungsgruppen, wo gleichen Beitragssätzen auch gleiche Leistungen gegenüberstehen sowie die Beseitigung der im Juni 2003 beschlossenen Pensionskürzungen! Diese neu zu beschließende, sozial gerechte Pensionsreform ist den Betroffenen - also dem Volk – einer Abstimmung vorzulegen!
Bevollmächtigter:
Dipl.-Ing Erich HAIDER, Landeshauptmann-Stv.Wischerstraße 2, 4040 Linz
Als Stellvertreter(innen) des Bevollmächtigten wurden nominiert:
Josef ACKERL, Landesrat
Dr Silvia STÖGER, Landesrätin
HR Dr. Karl FRAIS, Klubobmann im OÖ Landtag
Dr Ingrid HOLZHAMMER, Stadträtin
Fußzeile BM.I Bundesministerium für Inneres, Abteilung III/6, Postfach 100, A-1014 Wien, Telefon: +43-(0)1-53126-2464 | Kontakt