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Der Bundesminister für Inneres hat am 8. April 1999 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut stattgegeben:
"Karenzgeld für alle sofort einführen. Familie und Beruf besser vereinbar machen. Familien stärken durch Kinderbetreuungsgeld. Kinder und Jugendliche vor Sekten und Gewalt in den Medien schützen. Schülerfreifahrt auch für Schüler und Lehrlinge in Internaten. Voller Kostenersatz für Zahnspangen."
Dem Antrag war folgende Begründung angeschlossen:
"Familien-Volksbegehren des Österreichischen Familienbundes
Die Lebensbedingungen für die österreichischen Familien mit Kindern müssen verbessert werden. Fast alle Jugendlichen wünschen sich eine gelungene Partnerschaft und eine Familie mit mindestens zwei Kindern. Immer weniger Familien können dieses Lebensziel verwirklichen, das zeigt der dramatische Rückgang der Geburten in den letzten Jahren.
Mütter und Väter erbringen unverzichtbare Leistungen zur Sicherung der Zukunft unseres Landes. Sie müssen dabei besser als bisher unterstützt werden.
Deshalb will der Österreichische Familienbund, eine überparteiliche und überkonfessionelle Interessenvertretung der Familien, die Umsetzung folgender Forderungen an den Nationalrat erreichen:
Der Österreichische Familienbund wünscht sich die Eintragungswoche für das Volksbegehren ab dem 13. September, um den politischen Entscheidungsträgern beweisen zu können, dass Familienanliegen eine so hohe Zustimmung in der Bevölkerung besitzen, dass Handlungsbedarf unmittelbar nach den Wahlen besteht."
Der Einleitungsantrag war am 19. März 1999 eingebracht worden. Dem Einleitungsantrag waren 16.875 gültige Unterstützungserklärungen beigegeben (erforderlich gewesen wären - nach der seit 1. Jänner 1999 geltenden Rechtslage - 7.795 Unterstützungserklärungen).
Bevollmächtigter:
LAbg. Mag. Otto GUMPINGER, Beamter
Als Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:
Alice PITZINGER-RYBA, selbständig
Peter PITZINGER, Beamter
LAbg. Marianne LEMBACHER, Bäuerin
Christine SONNTAG, Angestellte
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