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Die Bundesministerin für Inneres hat am 22. Dezember 2005 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Bezeichnung
Volksbegehren "Österreich bleib frei!"
stattgegeben; gleichzeitig hat sie festgelegt
Beginn des Eintragungszeitraumes:
6. März 2006
Ende des Eintragungszeitraumes:
13. März 2006
Stichtag:
30. Jänner 2006
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„Der Nationalrat möge durch Bundesverfassungsgesetz beschließen,
1) dass der Bestand der österreichischen Neutralität als Grundprinzip der Verfassung garantiert wird und2) dass weder die Zustimmung zu einer EU-Verfassung3) noch die Zustimmung zu einem allfälligen EU-Beitritt der Türkei ohne Zustimmung der österreichischen Bevölkerung in Volksabstimmungen Gesetzeskraft erlangt.“
Begründung zum Volksbegehren (pdf, 103 kB, downloadbar)
LAbg. Heinz-Christian STRACHE, Klubobmann
LAbg. Franz SCHWAGER, Angestellter
Abg.z.NR Barbara ROSENKRANZ, Hausfrau
Dr. Gerhard KURZMANN, Magistratsbeamter
Lutz WEINZINGER, Steuerberater
Fußzeile BM.I Bundesministerium für Inneres, Abteilung III/6, Postfach 100, A-1014 Wien, Telefon: +43-(0)1-53126-2464 | Kontakt