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Volksbegehren "Österreich bleib frei!" - Einleitungsantrag und Stattgebung

Die Bundesministerin für Inneres hat am 22. Dezember 2005 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Bezeichnung

Volksbegehren "Österreich bleib frei!"

 stattgegeben; gleichzeitig hat sie festgelegt
 

Beginn des Eintragungszeitraumes:

6. März 2006

Ende des Eintragungszeitraumes:

13. März 2006

Stichtag:

30. Jänner 2006



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Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:

„Der Nationalrat möge durch Bundesverfassungsgesetz beschließen,

1) dass der Bestand der österreichischen Neutralität als Grundprinzip der Verfassung garantiert wird und
2) dass weder die Zustimmung zu einer EU-Verfassung
3) noch die Zustimmung zu einem allfälligen EU-Beitritt der Türkei ohne Zustimmung der österreichischen Bevölkerung in Volksabstimmungen Gesetzeskraft erlangt.“

Begründung zum Volksbegehren (pdf, 103 kB, downloadbar)

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Bevollmächtigter:

LAbg. Heinz-Christian STRACHE, Klubobmann

Als Stellvertreter(in) des Bevollmächtigten wurden nominiert:

LAbg. Franz SCHWAGER, Angestellter

Abg.z.NR Barbara ROSENKRANZ, Hausfrau

Dr. Gerhard KURZMANN, Magistratsbeamter

Lutz WEINZINGER, Steuerberater

BM.I Bundesministerium für Inneres, Abteilung III/6, Postfach 100, A-1014 Wien, Telefon: +43-(0)1-53126-2464 |  Kontakt

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