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Die Eintragungszeiten für ein Volksbegehren werden von den Gemeinden, wie bei jedem Volksbegehren, neu festgelegt. Sie sind österreichweit nicht einheitlich. Jedenfalls sind die Eintragungslokale zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag bis Freitag
8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Samstag und Sonntag
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr *)
an zwei Werktagen zusätzlich
bis 20.00 Uhr
*) Dieser Zeitraum kann in Gemeinden mit bis zu 2.500 Einwohnern auf jeweils zwei Stunden verkürzt werden.
Die Eintragungszeiten und Eintragungslokale (pdf, 229 kB) für das "Volksbegehren Bildungsinitiative" wurden von den Gemeinden an ortsüblicher Stelle (meist Amtstafel des Gemeindeamtes) kundgemacht.
Fußzeile BM.I Bundesministerium für Inneres, Abteilung III/6, Postfach 100, A-1014 Wien, Telefon: +43-(0)1-53126-2464 | Kontakt